Interview zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige

„Die wollen nur die Gutverdiener in der Rentenversicherung“

Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung demnächst Neu-Selbstständige zur Altersvorsorge verpflichten. Andreas Lutz, Chef des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland, VGSD, über das wahre Motiv der Regierung, unterschiedliche Bemessungsgrundlagen und das Problem mit Scheinselbstständigen.
Andreas Lutz, Chef des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland, VGSD
© Thomas Dreier
Andreas Lutz, Chef des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland, VGSD

Pfefferminzia: Der Koalitionsvertrag hat den Wunsch der Regierung bestätigt, Selbstständige zur Altersvorsorge zu verpflichten. Wie steht Ihr Verband dazu?

Andreas Lutz: Grundsätzlich sehen wir eine Verbesserung gegenüber dem letzten Koalitionsvertrag, wir kommen einer umsetzbaren Lösung näher. Wir haben mit anderen Verbänden ein Positionspapier zu diesem Thema verfasst. Darin haben wir Voraussetzungen für den Erfolg einer Altersvorsorgepflicht formuliert. Wenn der Gesetzgeber sie ignoriert, geht das Vorhaben an der Realität vorbei.

Was wäre ein großer Fehler?

Eine Kernfrage war ja, ob man die Bestandsselbstständigen mit einbezieht. Also die Menschen, die schon selbstständig sind.

Was ja inzwischen geklärt scheint.

Zum Glück ja. Lange Zeit ging das Bundesarbeitsministerium davon aus, dass jemand, der nicht in die gesetzliche Rente einzahlt, auch keine Altersvorsorge hat. Dann wäre die Prüfung der Altersvorsorge bei Selbstständigen ja auch kein großer Aufwand gewesen und hätte zu hohen Einnahmen geführt. Tatsächlich ist sie aber ein enormer bürokratischer Aufwand bei dem nicht viel rauskommt, weil die meisten Selbstständigen bereits auf vielfältige Art und Weise vorsorgen.

 

Was könnte denn schiefgehen?

Jemand ist zum Beispiel seit Jahren selbstständig und zahlt in langlaufende private Rentenversicherungen ein und hat vielleicht eine Immobilie gekauft. Wenn er dann zu einer anderen Vorsorge gezwungen wird, muss er vielleicht die Immobilie verkaufen oder die Rentenversicherung aussetzen.

Was die Planung ziemlich zerschießt.

Genau. Der Gesetzgeber nennt ja als offizielles Ziel eine Verbesserung unserer Altersvorsorge. Aber wenn man zwischen den Zeilen liest, erkennt man, dass das ein nachgelagertes Motiv ist. Der Hauptgrund ist, mehr Geld in die Rentenkasse zu bekommen, statt zum Beispiel das Renteneintrittsalter zu dynamisieren, was unpopulär wäre. Weshalb es ein wichtiger Erfolg für uns ist, dass nur Neuselbstständige betroffen sein werden, die dann zumindest wissen, was auf sie zukommt.

Bekommen Sie Rückmeldungen von Verbandsmitgliedern, wie der Koalitionsplan dort ankommt?

Grundsätzlich sehen sie ihn als Verbesserung gegenüber früheren Entwürfen. Leider tritt aber ein anderes Problem in den Vordergrund.

Seite 2: „Da besteht ein gewaltiger Interessenkonflikt“

Das wäre?

Bisher war klar, dass eine Altersvorsorgepflicht von uns nur im Paket mit  Rechtssicherheit in Bezug auf Scheinselbstständigkeit zu haben ist.

Warum das?

Der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit ist für die Deutsche Rentenversicherung eine bequeme Möglichkeit, gut verdienende Leute in die Rentenversicherung zu zwingen. Selbst dann, wenn sie schon viele Jahre selbstständig sind und gut für ihr Alter vorgesorgt haben. Denn wenn sie scheinselbstständig sind, sind sie pflichtversichert. Dabei sind die Kriterien dafür äußerst vage. Und die Entscheidung darüber fällt dieselbe Behörde, die von Rentenbeiträgen profitiert, nämlich die Deutsche Rentenversicherung. Da besteht ein gewaltiger Interessenkonflikt.

„Das wird das Fachkräfteproblem verschärfen“

Was würde helfen?

Die Entscheidung, ob jemand scheinselbstständig ist, muss eine neutrale Stelle treffen. Und das sollte nach nachvollziehbaren Kriterien erfolgen, die in diese Zeit passen. Das könnte auch gut für den Arbeitsmarkt sein.

Warum?

Stellen Sie sich mal vor, ein Selbstständiger hat ein Leben lang hart gearbeitet, gut vorgesorgt, ist Mitte 50 und soll nun plötzlich gegen seinen Willen in eine Anstellung gezwungen werden. Dann sagt er vielleicht ‚Da mache ich nicht mit‘ und geht jetzt gleich in den Ruhestand. Das wird das Fachkräfteproblem in Deutschland aber verschärfen. Rechtssicherheit bezüglich Scheinselbstständigkeit sollte doch Pizzaboten oder Lebensmittelausfahrern helfen und sozialen Schutz bringen. Ich habe aber den Eindruck, dass das gar nicht das Ziel ist. Soziale Schutzbedürftigkeit sei kein Kriterium für Scheinselbstständigkeit, heißt es in den neuen Anweisungen der Sozialversicherungsträger. Die wollen offensichtlich die Pizzaboten gar nicht in der Rentenversicherung haben, sondern nur Gutverdiener. Deshalb akzeptieren wir die Vorsorgepflicht, verlangen aber zugleich Rechtssicherheit. Wir wollen Kriterien, bei denen man auch als juristischer Laie weiß, ob man selbst beziehungsweise der Auftragnehmer selbstständig ist oder nicht. Diese Rechtssicherheit sehe ich aber noch nicht. Das Arbeitsministerium spielt in Bezug auf Scheinselbstständigkeit auf Zeit und will erst in zwei bis drei Jahren darüber entscheiden. Damit brechen sie aber das gemeinsame Verständnis, das bisher bestand. Und das ist nicht das einzige Problem.

„Selbstständige zahlen ihre Beiträge auf den Gewinn“

Welches noch?

Wenn Selbstständige in die gesetzliche Sozialversicherung einzahlen, wird bei ihnen eine höhere Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt als bei Angestellten und ihren Arbeitgebern.

Und sie müssen somit mehr zahlen?

Genau. Selbstständige zahlen ihre Beiträge auf den Gewinn. Und der sollte möglichst so hoch sein wie das Bruttogehalt eines Angestellten plus den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, also noch einmal ungefähr 20 Prozent oben drauf. Damit muss der Gewinn des Selbstständigen 120 Prozent des offiziellen Angestellten-Bruttolohns betragen. Dann sind beide finanziell vergleichbar. Doch die Beiträge werden bei Angestellten dann auf 100 Prozent berechnet und beim Selbstständigen auf 120 Prozent.

Womit sie bei Letzteren um ein Fünftel höher liegen.

Genau, bis in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zahlen Selbstständige bei vergleichbarem Einkommen systematisch 20 Prozent höhere Beiträge – und dieses Geld fehlt dann für die Altersvorsorge. Dieser Punkt ist bei den Verantwortlichen noch gar nicht richtig angekommen. Da haben wir also noch einige Arbeit vor uns.

Über den Interviewten: Andreas Lutz ist Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD). Er vertritt die Interessen von Gründern und Selbstständigen sowie kleinen Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern. Was auch Freiberufler und Teilzeit-Selbstständige einschließt.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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