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Eine Sterbegeldversicherung entlastet Angehörige sowohl finanziell als auch organisatorisch. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 08.09.2015 um 12:26
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:05 Min

Verbraucherschützer raten nicht selten von dem einen oder anderen Versicherungsschutz ab. Auch der Nutzen von Sterbegeldversicherungen wird immer wieder hinterfragt. Doch wer von einer privaten Trauerfall-Vorsorge absieht, hinterlässt Angehörigen oftmals hohe Kosten und die zusätzliche Sorge um die Organisation der Bestattung. Pfefferminzia zeigt, welche Irrtümer über Tod und Bestattung existieren und warum eine Sterbegeld-Police Versicherte und Angehörige bestmöglich entlastet.

Eine einfache Bestattung kostet heute rund 6.000 Euro. Je nach Art und Ort der Bestattung können die Aufwendungen sogar noch deutlich höher liegen. Aufwendungen, die für viele Familienmitglieder und Angehörige oft auf Anhieb nicht zu stemmen sind. Doch entgegen der Annahme vieler Betroffener bieten weder Krankenkassen noch Arbeitgeber ausreichende finanzielle Hilfen.

Fünf Irrtümer rund um Tod und Vorsorge:

Die Bestattungskosten trägt die Krankenkasse.
Das ist nicht mehr der Fall. Nur bis 2004 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen einen Zuschuss. Mit dem „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GMG) wurde dieser jedoch ersatzlos gestrichen. Seitdem müssen Familienmitglieder und Angehörige selbst für die Bestattungskosten aufkommen.

Jeder Arbeitgeber zahlt Sterbegeld.
Lediglich die Angehörigen von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst erhalten nach ihrem Tod noch für den Sterbemonat und zwei Folgemonate ihre Bezüge. Alle anderen Arbeitnehmer haben keinerlei Anspruch auf das „Sterbegeld“ oder sonstige Lohnfortzahlungen.

Angehörige müssen nur zahlen, wenn sie das Erbe annehmen.
In Deutschland gilt die sogenannte „Totenfürsorgepflicht“, die mit dem Erbrecht nichts zu tun hat. Wenn nahe Angehörige wie der Ehegatte, Kinder, Eltern oder Geschwister, sich weigern, die Bestattungskosten zu übernehmen, zahlt zwar erst einmal das Ordnungsamt – die Kosten werden aber später in Rechnung gestellt.

Wer kein Geld hat, wird auf Staatskosten bestattet.
Das Sozialamt zahlt nur dann, wenn die Angehörigen die Bestattungskosten nachweislich nicht übernehmen können. Die Zahlung deckt jedoch ausschließlich die Bestattung ab, nicht etwa den Blumenschmuck, die Trauerfeier oder den Leichenschmaus.

Ein Sparvertrag sichert die Bestattungskosten ab.
Eine Bestattungsvorsorge sollte auch das Risiko eines frühen Todes absichern. Läuft ein Sparvertrag erst kurze Zeit, wird das angesparte Geld die Bestattungskosten kaum abdecken. Anders als die Trauerfall-Vorsorge zählt der Sparvertrag auch nicht zum gesetzlichen Schonvermögen. Bevor der Staat beispielweise im Pflegefall finanzielle Unterstützung leistet, sind bis auf einen geringen Freibetrag alle eigenen Mittel aufzubrauchen – auch der Sparvertrag für die Bestattung.

Mehr als eine Absicherung von Bestattungskosten

All diese Irrtümer machen deutlich, dass eine finanzielle Absicherung durch eine Sterbegeldversicherung heute unabdingbar ist. Und wer einen solchen Vertrag für sich und seine Angehörigen regelt, kann diese im Todesfall nicht nur finanziell entlasten, sondern ihnen in dieser schweren Situation auch schwierige organisatorische Entscheidungen abnehmen – und somit ausreichend Raum für die Trauerarbeit schenken.

„Eine Sterbegeldversicherung gehört zu einer ganzheitlichen Vorsorgeberatung dazu und geht über die reine Absicherung des Todesfalls und der Bestattung hinaus“, erläutert Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der Monuta N.V. Niederlassung Deutschland. Als Vorsorge-Spezialist bietet die Monuta nicht nur eine leistungsstarke Sterbegeldversicherung, sondern auch wertvolle Zusatzleistungen.

Versicherte der Monuta können beispielsweise mithilfe des „Scenariums“, eines speziell entwickelten Fragebogens, ihre Bestattung und die Trauerfeier bereits im Voraus individuell bis ins Detail vorausplanen und somit wichtige Dinge schon zu Lebzeiten regeln. Anbieter wie die Allianz, LV 1871 und auch die Monuta bieten zudem eine telefonische Erstberatung zu zentralen Fragestellungen wie Erbrechtsberatung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

„Verbraucherschützer übersehen häufig den ureigenen Zweck einer Sterbegeldversicherung. Es geht nicht um eine möglichst hohe Rendite, sondern darum, dass im Todesfall das Geld für eine Bestattung und Trauerfeier garantiert zur Verfügung steht“, erklärt Capellmann. „Mit den wichtigen Extra-Leistungen einer Sterbegeldversicherung sollte sich der Nutzen künftig jedem erschließen.“

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