Hier geht es zum ersten Teil des Kommentars von Frank Breiting.
3. Chance-Risiko-Klasse zum Zweiten
Der Gesetzgeber hat für die Klassen 1 und 2 die Zusatzanforderung gestellt, dass das Produkt eine Beitragsgarantie haben MUSS, um dort eingestuft zu werden. Um noch einmal die Auto-Analogie zu benutzen. Das wäre so, als würde bestimmt, dass in den Klassen 1 und 2 ein Airbag vorhanden sein muss.
Wenn ich aus meinem Kleinwagen den Airbag ausbaue, bekomme ich ein Zwangsupgrade in Klasse 3 – aufgrund der fehlenden „Absicherung“. Der Wagen fährt weder schneller noch ist sein Verbrauch besser geworden. Was aber passiert, wenn in Crashtests herauskommt, dass mein Wagen ohne Airbag immer noch sicherer ist, als sein Konkurrent mit schlechtem Airbag, dieser aber weiterhin als „sicherer“ eingestuft wird, nur weil er eben ein Airbag vorweisen kann? Dann gehen Beratern wie auch Kunden wichtige Informationen, die für die Entscheidungsfindung von großer Bedeutung sind, verloren.
Ähnlich bei den PIBs. Produkte, die in den Simulationen der Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) so geringe Renditechancen haben, dass sie nur in Klasse 1 landen würden, erfahren gegebenenfalls nur deswegen ein „Upgrade“ in eine höhere Chancen-Risiko-Klasse, weil sie keine Beitragsgarantie aussprechen. Damit tummeln sie sich in einer Klasse mit ziemlich renditeträchtigen Produkten. Der Kunde kann aber nicht erkennen, ob es nur das Fehlen der Beitragsgarantie, die Chancen, die Risiken oder alle drei Aspekte dafür verantwortlich sind.
Lösung: Verzicht auf das zusätzliche Garantiekriterium im Rahmen der Chancen-Risiko-Klassen. Die Einstufung des Produktes sollte ausschließlich auf den Analyseergebnissen beruhen. Ob das Produkt eine Garantie enthält oder nicht ist dem PIB ohnehin zu entnehmen (Pflichtangabe) und kann somit problemlos in die Entscheidungsfindung des Kunden einfließen, ohne die Einstufung des Produktes zu verzerren.
4. Bruttowertentwicklung
Dem Gesetzgeber war daran gelegen, die gesetzlich normierten Wertentwicklungsannahmen nicht nach oben zu übertreiben. Das Resultat allerdings ist eine stark nach unten übertriebene Vorgabe. So darf ein Produkt in der maximalen CRK 5 mit -1 Prozent, 2 Prozent, 5 Prozent und 7 Prozent Hochrechnungen anbieten.
Ein globaler Aktienfonds hat große Mühe überhaupt die CRK 5 zu erreichen und wird somit sogar auf 6 Prozent Hochrechnungsannahme gedeckelt. Wohl gemerkt VOR Kosten. Nach Kosten bleibt entsprechend noch weniger übrig.
Sehr lange Zeitreihen des Fondsverbands BVI zeigen, dass man kaum in der Lage sein wird, eine chancenreiche Anlageklasse zu finden, die über Jahrzehnte so schlechte Ergebnisse abgeliefert hat, wie es selbst das optimistischste Szenario des Gesetzgebers vorsieht.
Wie soll sich eine Aktienkultur entwickeln wenn dem Kunden per staatlich verordnetem PIB suggeriert wird, dass Risiko nicht adäquat belohnt wird? Ich denke, man sollte dem Kunden realistische Informationen geben und die sollten auf tatsächlich beobachteten Wertentwicklungen beruhen – und nicht auf willkürlich bestimmten Werten.
Lösung: Grenzen neu definieren auf Basis der beobachteten Wertentwicklung eines global diversifizierten Investments.
Es gibt also noch reichlich Arbeit für die PIA, die Ministerien, den Gesetzgeber – und natürlich auch für uns. Und da das PIB verglichen mit manch anderer regulatorischen Vorgabe wirklich einen Mehrwert liefert, kann ich sagen, dass ich mich darauf freue, weiter daran zu arbeiten und es weiter zu entwickeln.
Aktuell halte ich die deutschen Produktinformationsblätter für deutlich besser als alles, was wir in den vergangenen Monaten und Jahren auf europäischer Ebene an Transparenzinitiativen gesehen haben. Deswegen sollten wir diesen Standard unbedingt vorantreiben und weiter mit Leben füllen.
Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.