144.000 Frauen, die 2017 zum ersten Mal Rente bezogen haben, mussten bei der Mütterrente Kürzungen hinnehmen oder bekamen sie teilweise gar nicht ausgezahlt. Der Grund: Ihr Einkommen war zu hoch. Das zeigt eine Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Frage der Linken im Bundestag, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt.
Laut Sozialgesetzbuch dürfen Rentenpunkte für die Kindererziehung dann herunter geschraubt werden, wenn das Einkommen die Grenze der gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet. Diese lag 2017 bei 6.350 Euro (West) beziehungsweise 5.700 Euro (Ost). Diese Regelung trifft vor allem Mütter aus Ostdeutschland – zwei Drittel der betroffenen 144.000 Mütter leben in den neuen Bundesländern.
„Die Mütterrente begünstigt das westdeutsche Ideal der Hausfrau und Mutter, während berufstätige Mütter leer ausgehen“, so der Linken-Bundestagsabgeordnete Matthias Höhn gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
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