Die Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung allein werden künftig in der Regel nicht ausreichen, um den Lebensstandard nach Abschluss des Erwerbslebens aufrecht zu erhalten. Thomas Dommermuth, Mitgründer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung, und Fabian von Löbbecke, verantwortlich für die betriebliche Altersversorgung bei der HDI Lebensversicherung AG, über die rechtlichen Grundlagen der bAV und die Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes.
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