Versicherer brauchen auch im kommenden Jahr bestimmte Berichte zur Solvency-II-Richtlinie nicht abzuliefern. Das verkündet die Finanzaufsicht Bafin, lässt aber offen, um welche Berichte es sich genau handelt.
Damit verlängere sie eine entsprechende Entscheidung aus dem Jahr 2020, heißt es weiter, diese habe sich bewährt. Und selbst diese Entscheidung war die verlängerte Entscheidung von 2019.
Damit stützt sich die Behörde auf Paragraf 45 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Demnach kann „die Aufsichtsbehörde Versicherungsunternehmen ganz oder teilweise von dieser Berichtspflicht befreien“, wenn der Aufwand zu groß wäre und die benötigten Informationen ohnehin mindestens einmal im Jahr eingereicht werden.
Hintergrund: Derzeit prüft und überarbeitet die Europäische Kommission die technischen Standards, mit denen Versicherer die Solvency-Informationen übermitteln sollen. Gleiches gilt für Standard zu Verfahren, Formaten und Meldebögen für den Solvenz- und Finanzbericht. Die Ergebnisse sollen nach aktuellem Stand 2024 in Kraft treten.
Je nachdem wie das weitergeht, will die Bafin im kommenden Jahr neu prüfen, ob sie die Versicherer von den unterjährigen Berichtspflichten befreit. Sollte sich die Bafin umentscheiden und doch unterjährige Berichte verlangen, teilt sie das denjenigen Unternehmen bis spätestens 30. September 2022 per Brief, Fax oder E-Mail mit.
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