Urteil

Anspruch auf Rente auch bei falscher Bankverbindung

Die Rente landet normalerweise jeden Monat auf dem Konto des Ruheständlers – was aber, wenn die Bankverbindung falsch angegeben wurde und das Geld nicht ankommt? Ob der betroffene Rentner trotzdem Anspruch auf eine Zahlung hat, musste das Sozialgericht Koblenz klären. Hier geht es zum Urteil.
© dpa/picture alliance
Ein Rentner am Laptop: In dem vorliegenden Fall sendete ein Ruheständler seiner Behörde die falsche Bankverbindung – das Gericht stellte sich auf seine Seite.

Was ist geschehen?

Ein Rentner gibt der Service-Stelle der zuständigen Behörde aus Versehen eine falsche Bankverbindung an. Er bemerkt den Fehler kurz danach und greift zum Telefon, um sofort alles richtigzustellen. Außerdem schickt er noch einen schriftlichen Brief raus – samt Bestätigung seiner Bank.

Somit informiert er die Service-Stelle zwar noch vor der ersten Rentenzahlung, trotzdem überweist diese das Geld aber auf das falsche Konto. Also kontaktiert der Mann den Rentenversicherungsträger. Dort heißt es aber, der Rentner habe selbst Schuld, da sei nichts zu machen.

Der Fall landet schlussendlich vor Gericht – auch weil dem Ruheständler das Geld auszugehen droht.

Das Urteil

Die Rentner des Sozialgerichts in Koblenz geben dem Kläger Recht (Aktenzeichen: S 1 R 291/16 ER).

In ihren Augen sei der Rentenversicherungsträger verpflichtet, das Geld unverzüglich auf das richtige Konto des Rentners zu überweisen. Schließlich habe er seinen Fehler rechtzeitig korrigiert. Eine längere Wartezeit sei aufgrund seiner finanziellen Lage auch nicht im Bereich des Zumutbaren.

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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