Altersvorsorge mit Fondspolicen

„Laufzeittarife gehören ins Museum“

Sogenannte Whole-Life-Tarife mit lebenslanger Laufzeit haben sich in der Branche noch nicht überall durchgesetzt. Dabei bieten sie gegenüber traditionellen Tarifen mit begrenzter Laufzeit viele Vorteile für die private Altersvorsorge. Pfefferminzia klärt auf.
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Die Bedürfnisse der Rentnergenerationen ändern sich.

Laufzeittarife waren lange Zeit bei Rentenversicherungen der Standard in der Altersvorsorge. Mit 65 Jahren wurde in der Regel die Ablaufleistung fällig und den nicht verbrauchten Teil konnte der Kunde problemlos wieder angelegen, denn die Auszahlung war steuerfrei. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2005 ist das nicht mehr der Fall. Nun werden Erträge aus Lebens- und Rentenversicherungen über die 12/62-Regelung im Halbeinkünfteverfahren versteuert. Bei hohen Ablaufleistungen gerät man schnell in den Spitzensteuersatz. Wird der Vertrag früher gekündigt, fällt sogar Abgeltungssteuer an.

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Als Alternative bieten einige Versicherer Produkte mit einer lebenslangen Laufzeit an. „Bei den sogenannten Whole-Life-Tarifen wird beim Renteneintritt nur der benötigte Betrag entnommen oder verrentet und somit auch nur dieser versteuert. Das restliche Kapital bleibt ohne Wiederanlagekosten und zusätzlichen Aufwand im Vertrag investiert“, erläutert Guntram Overbeck, Leiter Produktmanagement Leben der Helvetia Versicherungen, das zugrundeliegende Konzept

Teilrenten und Teilauszahlungen möglich

Selbst wenn ein Kunde seinen Renteneintritt genau kennt, benötigt er zu diesem Zeitpunkt in den seltensten Fällen das komplette Kapital aus seiner privaten Rentenversicherung. „Eine Teilauszahlung ist vorteilhafter, weil wesentlich weniger Steuer bezahlt werden muss“, so Overbeck. Lebenslange Tarife weisen demnach einen Zinseszinsvorteil, einen Steuervorteil und einen Flexibilitätsvorteil auf, weil sich der Kunde nicht vorab festlegen muss, wann er Geld benötigt und wann er definitiv in Rente gehen wird. Bei einem Laufzeittarif muss der Kunde hingegen aufwändig eine neue Anlage suchen, die mitunter zu schlechteren Konditionen erfolgt und mit erneuten Kosten belegt sein kann.

Whole-Life-Tarife sind nur in der dritten Schicht der Altersvorsorge gesetzlich erlaubt, vertraglich muss zudem bei Rentenversicherungen ein definiertes Ablauf-Alter festgesetzt werden, zum Beispiel mit 87 Jahren. Dies kann jedoch im Rahmen einer Whole-Life-Police unkompliziert immer weiter nach hinten verschoben werden. Die Konzeption ist daher etwas erklärungsbedürftiger als Laufzeittarife, passt aber gut zu den veränderten Bedürfnissen künftiger Rentnergenerationen. So ist ein schrittweiser Übergang in den Ruhestand möglich, denn Teilentnahmen und Teilverrentungen sind unproblematisch durchführbar.

Der Vertrag kann zudem im Rahmen der Generationenberatung genutzt werden. Die Hinterbliebenen erhalten die vereinbarte Todesfallleistung einkommensteuerfrei. Berater sollten daher auch auf die Gestaltungsmöglichkeiten einer steuerfreien Altersvorsorge im Familienkreis hinweisen, die ein Whole-Life-Tarif ermöglicht.

Ein Beispiel: Ein 43-jähriger Vater setzt seine 2006 geborene Tochter, die keine steuerfreie Altersvorsorge mehr bekommt, als Versicherungsnehmerin und gleichzeitig als Bezugsberechtigte in einen Whole-Life-Tarif ein. Der Vater ist die versicherte Person. Wenn er zum Beispiel mit 95 Jahren verstirbt, hat die Tochter das Rentenalter erreicht und erhält die Todesfallleistung einkommens-, also abgeltungssteuerfrei. Da sie auch Besitzerin der Police ist, ist die Auszahlung zudem auch noch erbschaftsteuerfrei.

Oder man vereinbart für die Lieben die Auszahlung der Todesfallleistung als Rente. „Eine Rente zu vererben, kommt steuerlich immer günstiger als Kapital zu übertragen“, weiß Experte Overbeck.  Besonders bei insgesamt hohen Vermögenswerten oder geringen Erbschaftsteuerfreibeträgen im weiter entfernten Verwandtenkreis (zum Beispiel Patenkinder, Nichten und Neffen) lohnt es sich, diese Lösung genauer zu betrachten.

Erhöhter Beratungsaufwand lohnt sich

„Laufzeittarife sind nicht mehr zeitgemäß und gehören ins Museum“, so Overbeck. Die Vorteile liegen auf der Hand, warum dominieren dann in der Branche immer noch die Laufzeittarife? „Tradition ist Trumpf bei vielen Beratern, insbesondere, wenn sie auch schon etwas älter sind. Zudem nehmen manche Kunden an, sie kommen vor dem im Vertrag stehenden provisorischen Endalter nicht an ihr Geld. Dies muss verständlich erläutert werden“, sagt der Experte. Ein weiterer Punkt sei, dass immer noch viele Bestandsverwaltungssysteme Whole-Life-Tarife aufgrund des offenen beziehungsweise variablen Laufzeitendes nicht richtig verwalten können.

Davon sollten sich Berater zum Wohle ihrer Kunden aber nicht abhalten lassen. Für sie ist ein Abschluss nicht nachteilig. Ein Whole-Life-Tarif wird genauso verprovisioniert wie ein Laufzeittarif, da die Kosten sich nicht auf die Laufzeit, sondern auf die Beitragszahlungen beziehen und die enden bei einem Whole-Life-Tarif je nach Festlegung ebenfalls zum Beispiel mit Mitte 60.

Tarife mit festen Laufzeiten passen vor den genannten Hintergründen nicht mehr zu den heutigen Kundenbiografien. Whole-Life-Tarife hingegen bieten alle Voraussetzungen, sich lebenslang flexibel an die jeweilige Lebenssituation des Kunden anpassen zu können. In Verbindung mit den entscheidenden Vorteilen in den Bereichen Steuer und Vermögensübertragung lassen sich Whole-Life-Tarife zielgerichtet in der Beratung einsetzen.

Autor

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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