Das Pan European Pension Product (PEPP) soll die nationalen Produktregulierungen nicht vereinheitlicht, sondern als völlig neues Produkt an den Start gehen. Dabei soll jedes europäische Finanzinstitut es anbieten können: Banken, Fondshäuser, Versicherungen, Pensionsfonds & Co.
Viele Vorgaben gibt es bewusst nicht. So ist etwa die Pflicht zu einer Rentenzahlung nicht zwingend vorgegeben. Es kann sich auch nur auf die Ansparphase beziehen und dann bei Rentenbeginn die Beiträge plus Rendite auszahlen. Auch Garantien sieht das PEPP nicht vor.
Wichtig ist den Machern vor allem, dass die Kundeninformationspflichten an PRIIPs angelehnt sind und dass die Investmentoptionen für den Kunden begrenzt sind. Geeignet findet die Aufsichtsbehörde Eiopa dafür etwa Anlagemöglichkeiten mit Garantien oder Lebenszyklus-Strategien.
Flexible Elemente sollen Auszahlungsoptionen in der Rentenphase, Absicherung des biometrischen und Risikos (Garantien), Begrenzung der Kosten und Gebühren oder das Wechseln zwischen verschiedenen Fonds sein.
Damit private Altersvorsorgeprodukte über Grenzen hinweg verkauft werden können, schlägt Eiopa vor, einen „Produktpass“ einzuführen. Ein Angebot, das in einem Mitgliedstaat nach den gemeinsamen Regeln genehmigt wurde, soll dann auch in allen anderen EU-Staaten angeboten werden können. Ein wichtiger Vertriebsweg soll dabei das Internet werden.
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