Widerruf von Lebensversicherungen

Allianz Leben räumt Fehler in Kundenschreiben ein

Die Allianz Lebensversicherung ist von der Verbraucherzentrale Hamburg abgemahnt worden – und hat nun eingelenkt. Der Vorwurf lautete, dass Kunden beim Abschluss von Lebensversicherungen nicht richtig informiert worden seien. Man habe die „angreifbaren“ Formulierungen inzwischen geändert, erklärte eine Allianz-Sprecherin laut eines Medienberichts.
© Allianz
Nach Fehlern in der Widerspruchsbelehrung: Die Allianz hat eine Unterlassungserklärung gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg abgegeben.

Eine Abmahnung der Allianz Lebensversicherung durch die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) wegen Irreführung hat Erfolg gehabt. Die Abmahnung bezog sich auf Verträge, die nach dem sogenannten Policenmodell zwischen 1995 und 2007 verkauft wurden, wie Börse-Online berichtet.

Demnach hatte die Allianz ihren Kunden, die eine private Rentenversicherung wegen eines Fehlers in der Widerrufsbelehrung rückabwickeln wollten, zunächst ein Ablehnungsschreiben geschickt. Dieses Vorgehen wurde von den Verbraucherschützern abgemahnt. Die Allianz hat dem Medienbericht zufolge nun eingeräumt, die Versicherungsnehmer falsch informiert zu haben und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die „angreifbaren” Formulierungen, die in „speziellen Vertragskonstellationen” verwendet worden seien, seien inzwischen geändert, wird eine Sprecherin zitiert.

Der Bundesgerichtshof hatte bereits zuvor entschieden, dass Verbraucher, mit Verträgen aus jener Zeit, widersprechen können, wenn der Vertrag eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung enthält. Die Policen müssen dann rückabgewickelt werden, und der Kunde erhält üblicherweise seine eingezahlten Prämien plus Zinsen zurück.

Allianz sei kein Einzelfall, so die Verbraucherschützer

Kunden der Allianz verwiesen in ihrem Widerrufsantrag darauf, dass in ihrem Vertrag eine Kündigungsfrist von einem Monat eingeräumt wurde. Laut Gesetz galt jedoch eine Frist von 30 Tagen, so dass die Allianz bei einer Kündigung im Februar die Kunden schlechter gestellt hätte. Die Allianz lehnte dennoch eine Rückabwicklung des Vertrags ab.

Obwohl es nach Ansicht der VZHH dieses „eindeutige Urteil“ gebe, ignorierten viele Versicherungsunternehmen diese Rechtsprechung und lehnten entsprechende Wünsche ihrer Kunden fälschlicherweise ab. Die Allianz sei dabei kein Einzelfall. Für die Lebensversicherer gehe es um viel Geld, doch diese „Abwimmelschreiben“ würden ein schlechtes Licht auf die gesamte Branche werfen, so ein Mitarbeiter der VZHH.

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Autorin

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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