Die meisten Versicherungsvermittler hierzulande betreiben eine eigene Internetseite. Und dass ein Impressum verpflichtend ist, weiß wohl jeder – doch ebendieses muss nun angepasst werden. Der Grund: Der sogenannte Rundfunkstaatsvertrag (RStV) wurde kürzlich durch den Medienstaatsvertrag (MStV) ersetzt.
Wegen dieser Gesetzesänderung müsse die altbekannte Formulierung „Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV“ durch die neue Formulierung „Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV“ ausgetauscht werden, wie Anwältin Sarah Lemke auf der Internetseite der Finanzberatung Netfonds erklärt.
Es gehe darum, dass ab sofort immer der Name einer natürlichen Person genannt werden muss. Die Formulierung „Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV: Mustermann GmbH“ sei damit nicht mehr zulässig. Korrekt wäre in diesem Fall „Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV: Max Mustermann, Musterstr. 2, 12345 Musterstadt“, ergänzt die Expertin.
Ferner müssten auch alle Webseiten, auf denen redaktionell-journalistische Inhalte angeboten werden, einen inhaltlich Verantwortlichen mit Namen und Anschrift nennen. Reine Online-Shops, die lediglich Produktseiten fühtren, oder der Betrieb einer Seite „Über uns“, seien zwar nicht betroffnen – dafür aber sehr wohl Blogs sowie alle Auftritte in sozialen Medien. Auf diesen müsse, so Lemke, nunmehr immer ein „inhaltlich Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV“ genannt werden.
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