Vorsicht Haftungsfalle

Bezugsberechtigte müssen klar ausgewiesen sein

Der Bezugsberechtigte gehört zu einem Versicherungsvertrag wie das Amen zur Kirche. Schließlich wird damit geregelt, wer im Versicherungsfall das Geld bekommt. Aber: Sind Berater hier nachlässig, droht ihnen der Haftungsfall.
© Panthermedia
Bei einer Scheidung und Neuheirat sollte der Bezugsberechtigte im Versicherungsvertrag angepasst werden.

Das Bezugsrecht regelt, wer im Versicherungsfall die Leistung von der Versicherung bekommt. Ist dieses Recht unwiderruflich geregelt, kann der Versicherungsnehmer den Bezugsberechtigten nicht mehr ändern. Bei einer widerruflichen Regelung schon.

Wichtig ist, dass der Bezugsberechtigte klar benannt ist. „Wenn der Versicherungsnehmer den oder die Bezugsberechtigten konkret mit Namen und Geburtsdatum einträgt, ist das eindeutig“, zitiert das Versicherungsjournal Rechtsanwalt Peter Konrad von der Kanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen.

Wird als Bezugsberechtige aber zum Beispiel nur „die Ehefrau“ angegeben, kann das Probleme geben. Denn die Rechtsprechung geht laut Konrad dabei davon aus, dass die Ehefrau gemeint ist, mit der Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss verheiratet war. Hat er sich scheiden lassen und neu geheiratet, ist das schlecht für die Neue.

Und für den Makler. Denn: Paragraf 6 VVG schreibt vor, dass der Versicherungsnehmer über die Folgen der Nichtänderung des Bezugsrechts zu informieren ist. „Der Makler muss von sich aus handeln, sonst läuft er Gefahr, in die Haftung genommen zu werden, wenn dem Versicherungsnehmer daraus ein Schaden entsteht“, so Konrad gegenüber dem Versicherungsjournal.

Mehr zum Thema

Nachfrage nach Schließfach-Absicherung stark gestiegen

Der Schließfach-Raub bei der Sparkasse Gelsenkirchen scheint Schließfach-Besitzer in ganz Deutschland aufgeschreckt zu haben. Denn…

Michael Panitz steigt in den Vorstand von Compexx Finanz auf

Michael Panitz ist seit 1. Dezember 2025 neues Vorstandsmitglied der Bayerischen-Tochter Compexx Finanz. Zuvor war…

Talanx-Töchter: Targo Versicherungen ändern Namen

Die Targo Lebensversicherung mit Sitz in Hilden arbeitet ab sofort unter dem Namen HDI Vorsorge…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia