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Ein Laubbläser im Einsatz: Laub kann auch schnell zu Unfällen sorgen. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 14.11.2017 um 14:06
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:45 Min

Die Herbstzeit ist Hochsaison für Laubbläser. Wenn sie aber versehentlich eine Laubrutsche auf die Straße fegen und so ein Autounfall entsteht, wer übernimmt dann den Schaden? Mit so einem Fall hat sich kürzlich das Landgericht Nürnberg-Fürth beschäftigt.

 Was ist geschehen?

Eine Frau ist mit dem Auto unterwegs und fährt an Laubbläsern vorbei. Die pusten versehentlich einen Schwung Blätter auf die Straße und behindern die Sicht der Autofahrerin, sodass sie gegen ein parkendes Auto fährt. Sie und ihr Ehemann fordern nun von der Stadt Fürth, die die Laubbläser engagiert hat, Schadenersatz in Höhe von rund 4.365 Euro. Der Fall landet vor Gericht.

Das Urteil

Laut Urteil durch die Richter des Landgerichts Nürnberg-Fürth kann aber nicht bewiesen werden, ob wirklich die Laubwolke für das Unfallgeschehen verantwortlich war. Deshalb muss die Stadt nicht zahlen (Aktenzeichen 4 O 6465/15).

Unabhängig davon stellen die Richter aber auch fest, dass die Verkehrssicherungspflicht im Rahmen der durchgeführten Reinigungsarbeiten verletzt wurden: Der Abstand zwischen Laubbläser und Kehrmaschine sei zu groß gewesen und auch an Schildern und Warntafeln habe es gefehlt.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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