Das Bundessozialgericht in Kassel © picture alliance / Uwe Zucchi | Uwe Zucchi
  • Von Manila Klafack
  • 10.05.2021 um 16:01
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:05 Min

Erleidet ein Arbeitnehmer nach einem Streit mit einem Vorgesetzten einen Herzstillstand kann das als Arbeitsunfall eingeordnet werden. Dann unterliegt der Fall auch der Regulierung durch die Berufsgenossenschaft, wie jetzt das Bundessozialgericht entschied.

Der Streit mit seinem Vorgesetzten kann als „plötzliches äußeres Ereignis“ gewertet werden und gilt dann als Unfall. Das entschieden nun die Richter des Bundessozialgerichts in Kassel (Aktenzeichen B 2 U 15/19 R).

Was war geschehen?

Die Klägerin, eine mittlerweile 35-jährige Bankkauffrau, war nach einem Streit mit ihrem Vorgesetzten an ihrem Schreibtisch mit einem Herzstillstand kollabiert. Auslöser für die Auseinandersetzung sei ein Fehlbetrag in der Kasse gewesen. Die Angestellte habe vor dem Filialleiter den Kollegen verteidigt, der dafür verantwortlich war.

 

Die Klägerin konnte reanimiert werden und bekam im Krankenhaus einen Herzdefibrillator. Bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft sollte der Vorfall als Arbeitsunfall eingestuft werden. Dagegen wehrte sich die BG. Das „plötzliche äußere Ereignis“ habe gefehlt. Der Fall landete vor Gericht.

Die Entscheidungen der Richter

Das Landessozialgericht entschied zunächst gegen die Klägerin. Zumal sie an Tachykardie gelitten und Medikamente für das Herz eingenommen habe.

Das Bundessozialgericht sah dennoch das „intensive Gespräch“ mit dem Vorgesetzten als solch ein Ereignis an. Dabei könne es sich durchaus um einen alltäglichen Vorgang oder um die bloße Einschätzung handeln.

Wichtiger sei, und das muss das Landessozialgericht Schleswig-Holstein nun erneut klären, ob der Streit der beruflichen Tätigkeit zuzuordnen sei. Die Klägerin muss nachweisen, dass sie mit ihrer Position zum Verteidigen des Kollegen im Sinne ihres Arbeitsverhältnisses gehandelt habe oder den sonstigen Belangen der Bank nachgekommen sei.

Zudem müsse ebenfalls beurteilt werden, dass die „rechtlich wesentliche Ursache des Gesundheitsschadens der Klägerin in deren langjährigen Vorerkrankungen und der Einnahme von Medikamenten“ gelegen habe.

autorAutorin
Manila

Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort