Urteil

Anlageberater muss für fast drei Jahre ins Gefängnis

Wer als Anlageberater nicht aufpasst und falsche Modelle empfiehlt, macht sich schnell strafbar. Über einen besonders heftigen Fall haben kürzlich die Richter im Kölner Landgericht geurteilt. Der Angeklagte wurde dank einer „Steuersünder-CD“ entlarvt und muss nun für fast drei Jahre ins Gefängnis.
© dpa/picture alliance
Das Gebäude des Land- und Amtsgerichts in Köln: Hier fällten die Richter ihr Urteil.

Was ist geschehen?  

Ein Anlageberater schlägt vor einigen Jahren seinen Kunden ein Modell vor, das dabei helfen soll, Steuern zu hinterziehen. Als Mitarbeiter einer Vermögensverwalter-Sozietät mit Sitz in Luxemburg vermittelt er fünf Kunden sogenannte Offshore-Gesellschaften, damit sie Kapital unbemerkt einsacken können. Das Vertrauen einer Kundin nutzt er besonders aus und bringt sie um 380.000 Euro. Insgesamt soll er einen Steuerschaden in Höhe von fast einer Million Euro zu verantworten haben.

Es stellt sich heraus: Der Anlageberater ist Teil eines Komplexes, der 2016 durch die „Panama Papers“ ans Licht kommt. Im vergangenen Jahr kauft die Regierung Nordrhein-Westfalens das Medium und der Berater fliegt auf. Auch die Frau, deren Vertrauen er ausgenutzt hat, zeigt ihn an.

Das Urteil 

Die Richter des Landgerichts Köln verurteilen den Mann zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. Seine „Beihilfeleistung“ bei der Verschleierung der Steuerhinterziehung habe zentrales Gewicht gehabt, so das Urteil. Das ließe sich auch nicht mit einem „gruppendynamischen Zwang“ kleinreden. Da er sich aber selbst gestellt sowie ein reuevolles Geständnis abgegeben habe, sei die Chance groß, dass er die Freiheitsstrafe im offenen Vollzug verbüßen kann, so die Richter.

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Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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