Europaweit wird nach Angaben des Bundesverbands Finanzdienstleistung bereits heute ein dreistelliger Milliardenbetrag in nachhaltigen Geldanlagen verwaltet. Um das Thema Nachhaltigkeit auch in diesem Bereich gesetzlich zu verankern, hat die Europäische Union die neue Transparenzverordnung beschlossen.
Für Vermittler von Versicherungsanlageprodukten ergeben sich daraus neue Informationspflichten. Kunden müssen künftig beispielsweise über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung von Finanzprodukten aufgeklärt werden. Diese beziehen sich in die Bereiche Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance). Deshalb spricht man auch von ESG-Kriterien.
Zunächst sollten Sie prüfen, inwieweit Sie von den Bestimmungen der TVO betroffen sind. So können zum Beispiel „kleinere“ Gewerbetreibende von einer Ausnahmeregelung Gebrauch machen. Bis zum 10.3 sollten Sie die erforderlichen Information zu Ihrer Unternehmung im Zusammenhang mit dem Ungang von Nachhaltigkeitsrisiken gesammelt haben und auf Ihrer Internetseite veröffentlichen.
Einen guten Überblick darüber, was jetzt zu tun ist, können sich Vermittler mit einem Leitfaden verschaffen, den der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW und der Verband unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa zusammengestellt haben. Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Checkliste hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in Zusammenarbeit mit Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund entwickelt.
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