BVK-Präsident Michael Heinz. © BVK
  • Von Juliana Demski
  • 24.08.2018 um 16:42
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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) befürwortet eine enge Auslegung des Provisionsabgabeverbots. Damit reagiert er auf den Streit zwischen der Finanzaufsicht Bafin und dem Online-Makler Gonetto. Details dazu gibt es hier.

„Wir freuen uns, dass Verbraucher nicht mit falschen Anreizen zum Abschluss von Versicherungsverträgen verleitet werden dürfen und dass die Beratungsqualität durch den Vermittler sichergestellt wurde“, erklärte BVK-Chef Michael Heinz in einer Mitteilung. Sein Verband unterstütze die enge Auslegung des Provisionsabgabeverbots.

Hintergrund für diese Äußerungen ist die Auseinandersetzung zwischen der Finanzaufsicht Bafin und dem Versicherungs-Start-up Gonetto. Dieses verstößt laut Bafin gegen das sogenannte Verbot von Sondervergütungen, da es Provisionen an Kunden auskehrt. Die Behörde warnte daraufhin andere Versicherer davor, mit dem Insurtech zu kooperieren. Gonetto beruft sich indes auf die Industrie- und Handelskammer Wiesbaden. Diese habe das Geschäftsmodell im Gegensatz zur Bafin als nicht rechtswidrig erklärt.

Heinz geht mit Start-ups hart ins Gericht

BVK-Chef Heinz dazu: „Geschäftsmodelle, die nicht den Fokus auf den Kundenbedarf legen, sondern den Versicherungsnehmer zu Abschlüssen mit möglichst hohen Provisionsrückzahlungen animieren wollen, müssen konsequent sanktioniert werden.“ Aus seiner Sicht sei es dabei unerheblich, ob es sich um Abschluss- oder Bestandsprovisionen handele.

Man stimme mit der Bafin überein, so Heinz weiter, dass auch „fragwürdige Geschäftsmodelle junger Start-ups, die auf eine ‚Geiz-ist-geil-Mentalität‘ setzen, nicht weiter zum Schaden der Verbraucher und der gesamten Vermittlerbranche betrieben werden dürfen.“

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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