„Schutz vor manipulativer Abfrage“

Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen – DIN-Entwurf veröffentlicht

Ab 2. August 2022 müssen Beraterinnen und Berater ihre Kunden fragen, ob und was ihnen in Sachen Nachhaltigkeit wichtig ist. Um den Vertrieblern diese Abfrage zu erleichtern, arbeitet das Deutsche Institut für Normung DIN mit Partnern zusammen aktuell an einer entsprechenden DIN-Norm. Der erste Entwurf ist nun öffentlich.
© Defino Institut
Klaus Möller ist Obmann des DIN-Arbeitsausschusses „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“ und Vorstand des Defino Instituts für Finanznorm.

Wie könnte die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen in einem Beratungsgespräch standardisiert aussehen? Mit dieser Frage hat sich das Deutsche Institut für Normung DIN zusammen mit Versicherungsgesellschaften, Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Vertrieben, Maklern, Verbänden, Nachhaltigkeitsexperten, Verbraucherschützern und Wissenschaftlern befasst.

Das Ergebnis: Es liegt nun ein erster Entwurf des Moduls „Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen“ vor. Das ESG-Modul soll nach den Vorstellungen der Initiatoren zukünftig als Bestandteil der ganzheitlichen DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“, aber auch losgelöst davon, anwendbar sein.

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Die modulare Erweiterung der „Basis-Finanzanalyse“ begründen die Ausschuss-Mitglieder damit, dass Nachhaltigkeitspräferenzen Einstellungen und Verhalten von Menschen beeinflussen und deshalb einen Teil der Lebenssituation des analysierten Privathaushalts ausmachen.

„Daher werden die Verbraucher sehr bald den berechtigten Anspruch stellen, dass ihre Nachhaltigkeitspräferenzen in allen Finanzthemen ihren Niederschlag finden“, erwartet Klaus Möller, der Obmann des DIN-Arbeitsausschusses „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“ und Vorstand des Defino Instituts für Finanznorm.

Das geplante ESG-Modul soll Verbrauchern Schutz vor manipulativer Abfrage gewähren und ihnen ermöglichen, sich weitgehend unbeeinflusst über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen klarzuwerden. Das Modul schafft dabei einen klar strukturierten, verständlichen Abfrageprozess zur Nachhaltigkeitspräferenz.

Und das sei dringend nötig, so die Initiatoren, „weil die EU-Gesetzesvorlage in der Beratungspraxis durch die einzelnen Finanzdienstleister aufgrund ihrer Komplexität kaum umzusetzen war – aber bereits ab 2. August 2022 gilt.“

Mit der endgültigen Fassung des ESG-Moduls, die rechtzeitig vorliegen soll, werde der Finanzberatungsbranche ein Instrument zur Verfügung stehen, „das im Beratungsalltag einfach und flexibel zu handhaben sein wird und den Beratenden wie auch den Verbrauchern die Sicherheit einer gesetzeskonformen Finanzberatung gibt“, heißt es.

Der Entwurf des ESG-Moduls liegt der Öffentlichkeit nun bis zum 6. Juli 2022 zur Einsicht und Stellungnahme vor. Anschließend werden etwaige Optimierungen eingearbeitet, sodass das Norm-Modul im August 2022 verfügbar sein wird.

Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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