©
  • Von Redaktion
  • 11.11.2015 um 15:09
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:15 Min

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden: Verzichtet ein Kfz-Versicherungskunde auf die Reparatur seines Unfallwagens, hat er keinen Anspruch darauf, dass sein Versicherer den Kostenvoranschlag einer Markenwerkstatt akzeptiert. Womit Kfz-Halter rechnen müssen.

Mehr zum Urteil des BGH lesen Sie hier.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

pfefferminzia
Pfefferminzia Icon
login

Bitte loggen Sie sich ein.

Pfefferminzia Logo rgb