- Von Lorenz Klein
- 12.08.2020 um 18:42
Über ein Online-Portal sollen in rund zwei Jahren alle Bundesbürger einen Überblick über alle Renteneinkünfte erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, der Ende Juli bekannt wurde (wir berichteten).
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bewertete diesen Vorstoß in einer aktuellen Stellungnahme am Mittwoch als „positiv“ – äußerte darin zugleich aber diverse Forderungen.
VZBV fordert mehr Regeln für Vergleichsportale
So sieht das Standard-Altersvorsorgeprodukt der Verbraucherschützer aus
VZBV sieht weiterhin Fehlanreize bei Finanzberatung
Mit einer digitalen Renteninformation werde es Verbrauchern erleichtert, ihre Ansprüche aus verschiedenen Betriebsrenten, privater Vorsorge und gesetzlicher Rente auf einen Blick zu erkennen, lobt der VZBV zunächst.
Die geplante Anbindung an die Deutsche Rentenversicherung Bund sei dabei ebenso wichtig und richtig, wie das vorgeschlagene Steuerungsgremium, lautet dabei ein Fazit. „Um einen echten Mehrwert zu bieten, müsse die Renteninformation jedoch von Anfang an so vollständig wie möglich sein“, heißt es weiter. Auch ein barrierefreier, analoger Zugang zur Rentenübersicht müsse verfügbar sein.
Informationen nicht als „Verkaufsargument missbrauchen“
Ferner müssten die Informationen unabhängig, vollständig, sachlich, aktuell und für alle zugänglich sein. Sie müssen neutral sein, dürften keine Ängste schüren und damit gegebenenfalls „als Verkaufsargumente missbraucht“ werden. Die Verbraucherschützer verknüpfen diese Sorge dann auch mit einer Forderung nach „begleitenden Reformen“, über die der Gesetzgeber nachdenken solle.
„Finanzberatung, die von den Vertriebsinteressen der Produktanbieter unabhängig ist, wäre das notwendige Begleitinstrument für Verbraucher, um die Information sachgerecht verarbeiten zu können“, heißt es weiter.
Der VZBV spricht sich für ein Provisionsverbot in der Finanzberatung aus, kommt in der aktuellen Stellungnahme aber nicht namentlich darauf zu sprechen. Weiter sind die Verbraucherschützer der Ansicht, Prognosewerte nicht in die Renteninformation einfließen zu lassen, verlässlicher seien stattdessen die Gegenwartswerte.
VZBV gegen „Privilegierung“ der versicherungsförmigen Altersvorsorge
Die Definition von Altersvorsorgeprodukten müsse zudem weiter gefasst werden. So macht der VZBV klar, dass man mit dem Begriff „Altersvorsorgeprodukt“, wie er im vorliegenden Gesetz definiert ist, nicht einverstanden ist – denn es werde hier „eine massive Voreinstellung auf die versicherungsförmige Altersvorsorge vorgenommen“.
Eine solche „Privilegierung“ erscheine unter den heutigen Markbedingungen nicht gerechtfertigt. „Versicherer ziehen sich immer mehr aus den Riester-Angeboten zurück und die Effizienz der angebotenen Produkte erscheint zumindest zweifelhaft“, begründet der VZBV seine Kritik.
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