Gastkommentar

Höchstrechnungszins- und Riester-Reform müssen Hand in Hand gehen

Der Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung soll zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent sinken. Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), betont allerdings in seinem Gastkommentar, dass dieser grundsätzlich begrüßenswerte Schritt eine Riester-Reform umso dringlicher mache.
© Stuttgarter Lebensversicherung
Guido Bader ist Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und im Hauptberuf Vorstand der Stuttgarter Lebensversicherung.

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) begrüßt grundsätzlich die angekündigte Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, den Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent zu senken. Ohne die dringend notwendige Riester-Reform stellt dies jedoch kein gesamthaftes Konzept dar, um die kapitalgedeckte Altersvorsorge angesichts der anhaltenden Tiefzinssituation zukunftsfest zu machen.

Wir appellieren eindringlich an die politischen Entscheidungsträger, zusammen mit der Senkung des Höchstrechnungszinses auch den bislang gesetzlich vorgeschriebenen Beitragserhalt in der Riester-Rente und bei der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) in der betrieblichen Altersversorgung zu überarbeiten. Hierbei muss aus zwei Gründen ein neues Garantieniveau unterhalb der bisher vorgeschriebenen hundertprozentigen Beitragsgarantie definiert werden.

Vollständiger Beitragserhalt mündet in teures Festgeldsparen

Zum einen erfordert es die aktuarielle Kalkulation, dass für die volle Beitragsgarantie der Garantiezins über den einkalkulierten Kosten liegen muss – ein Garantiezins von 0,25 Prozent lässt aber keine angemessenen Kosten mehr zu. Zum anderen müssen sich die Unternehmen teilweise schon heute bei einer hundertprozentigen Beitragsgarantie auf eine risikoarme Anlage der Kundengelder beschränken, die derzeit mitunter Negativzinsen aufweist. Der vollständige Beitragserhalt mündet somit in einem teuren Festgeldsparen und damit einem sehr wahrscheinlichen Realwertverlust.

Sollte es mit der von der DAV geforderten Senkung des Höchstrechnungszinses keine Reform der Riester-Rente und der BZML geben, werden sich nach DAV-Erwartungen die meisten Unternehmen aus diesen Geschäftsfeldern zurückziehen müssen. Bereits heute bieten die Banken keine Riester-Produkte mehr an, die Fondsgesellschaften steigen zunehmend aus und laut Daten der Ratingagentur Assekurata bieten auch bereits 40 Prozent der Lebensversicherer keine Riester-Rente mehr an.

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