Für Verbraucherschutz und aus Haftungsinteresse heraus

VSAV fordert Nennung der drei Solvency-II-Nichtbesteher

Die Bafin meldete vor ein paar Tagen, wie gut die Versicherer hierzulande die neuen EU-Eigenkapitalvorschriften unter Solvency II erfüllen. Das Ergebnis: Von den 342 geprüften Instituten fehlte es bei 3 Anbietern an Eigenkapital. Die Vereinigung zum Schutz von Anlage- und Versicherungsvermittlern fordert die Bafin nun auf, die 3 „Solvency-II-Sünder“ zu nennen.
© VSAV
VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth.

Drei Versicherer erfüllen die neuen Eigenkapitalvorschriften von Solvency II noch nicht. Das teilte die Bafin nach einer entsprechenden Untersuchung der Versicherer hierzulande fest (wir berichteten).

Die Vereinigung zum Schutz von Anlage- und Versicherungsvermittlern (VSAV) fordert die Aufsichtsbehörde Bafin in einem offenen Brief nun auf, die drei Gesellschaften öffentlich zu benennen.

Vermittler, Makler und Berater müssten im Sinne des Verbraucherschutzes aber auch aus eigenem Haftungsinteresse heraus wissen, um welche Gesellschaften es sich handelt. „Wir erwarten, dass in Zeiten zurecht eingeforderter Transparenz in der Finanzberatung sich gerade die Bafin in solchen Angelegenheiten als  transparent erweist“ , so VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth.

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In seinem offenen Brief fragt der VSAV auch, bis wann die drei Versicherungsgesellschaften die Missstände beseitigt haben müssten und wie die Bafin darüber informieren wird. Die Vertriebsbranche müsse bei der Produktauswahl Solvency-II-Risiken erkennen können, um daraus dann eine haftungssichere Beratung abzuleiten.

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