„It ain’t over till the fat lady sings“ – diese etwas brachiale Redewendung wird gerne im englischen Sprachraum verwendet, wenn zum Beispiel ein Fußballspiel in der allerletzten Sekunde der Nachspielzeit von der gegnerischen Mannschaft noch gedreht wird – „es ist erst vorbei, wenn es vorbei ist“, könnte man politisch korrekt übersetzen.
Bezogen auf den Krimi „Bafin-Aufsicht für 34f-Vermittler“ könnte man auch sagen: Vorbei (beziehungsweise entschieden) ist hier noch gar nichts. Denn die Frage, ob die Aufsicht für Finanzanlagenvermittler gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung von den örtlichen Industrie- und Handelskammern zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin wandert, bleibt erstmal noch ungeklärt.
Denn nachdem die für Donnerstag angesetzte Beratung im Finanzausschuss verschoben wurde, konnte folglich auch der Bundestag an diesem Freitag nicht darüber abstimmen.
Ist das Spiel nun also zugunsten der Gegner der Bafin-Aufsicht gedreht? Oder rettet die SPD ihren (und von Koalitionspartner Union eigentlich schon abgesegneten) Gesetzentwurf noch ins Ziel – und sei es in der sechsten Minute der Nachspielzeit?
Klar ist: Das Grummeln in der Union über das Vorhaben nahm zuletzt deutlich zu – insbesondere aus dem Wirtschaftsflügel (wir berichteten). Und somit dürfte es noch schwierig werden, die neue Verankerung der 34f-Aufsicht wie geplant zum 1. Januar 2021 umzusetzen.
Vermittlerverband AfW lobt Unionspolitiker
Vermittlerverbände dürften sich von der neuerlichen Hängepartie eindrucksvoll bestätigt sehen – und beim AfW Bundesverband Finanzdienstleistung verbucht man das vorläufige Scheitern dann auch als eigenen Lobby-Erfolg:
„Der Einsatz des AfW und seiner Partner, wie auch von vielen Vermittlern – indem sie sich direkt an Ihre Bundestagsabgeordneten gewandt haben – hat sich damit erst einmal gelohnt!“, freut sich Norman Wirth, geschäftsführender AfW-Vorstand, auf Anfrage von Pfefferminzia.
„Die Sachverständigenanhörung im Finanzauschuss vor gut zwei Wochen, bei der ich das Privileg hatte, die Interessen der unabhängigen Finanzanlagenvermittler vertreten zu dürfen, tat ihr übriges“, so Wirth. Demzufolge die Union die „überzeugenden, objektiv richtigen Argumente“ aufgegriffen hätte.
Weiter lobt der AfW-Vorstand die Unionspolitiker, die sich damit „bisher nicht dem Druck der Bankenlobby und ihres Koaltitionspartners SPD ergeben“ hätten. Das sei hoch einzuschätzen, so Wirth, zumal es sich um ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag handele.
„Wie es weitergeht, ist noch offen“
Und jetzt? Wie soll die verfahrene Situation aufgelöst werden? „Wie es weitergeht, ist noch offen und Aussagen dazu wären rein spekulativ“, erklärt Wirth – fügt dem Satz aber noch ein „aber“ zu. Und was diesem „aber“ folgt, hat’s in sich. Denn es zeigt sich, dass man beim AfW gewissermaßen das „Momentum“ auf der eigenen Seite wähnt – wieder ein Ausdruck, der gerne im Fußballuniversum herumwabert. „Wir sind gut drauf, gehen voll auf Angriff, die gegnerische Mannschaft muss sich hingegen noch sortieren“, könnte man auch sagen – und die Steilvorlage lautet? Na klar: Wirecard-Skandal. Dieser Skandal wächst sich nach dem überraschenden sofortigen Rücktritt von Wirecard-Chef Markus Braun am Freitag zu einem regelrechten Beben aus.
Seite 2: „Super-GAU für die Bafin“
„SPD-Finanzminister Olaf Scholz, das Finanzministerium und die Bafin bekommen so auch die Chance, aktuell noch einmal zu sortieren, wo sie die Prioritäten am Finanzmarkt setzen sollten“, kommentiert Vermittlerlobbyist Wirth die ungeplante Nicht-Abstimmung im Bundestag. „Corona und seine Folgen sind das eine. Aber der Fall Wirecard scheint sich gerade auch zu einem Super-GAU für die Bafin zu entwickeln“, fährt Wirth fort.
Und dann geht der hauptberufliche Anwalt nochmal mit Rumms ins Detail:
„Noch vor einem halben Jahr hat die Bafin ein historisches Leerverkaufsverbot ausgesprochen und Strafanzeige gegen Financial-Times-Journalisten gestellt, die investigativ und kritisch berichtet hatten – jetzt der GAU, der sich möglicherweise einmal mehr als ein Totalversagen der Bafin bei schon bestehenden Aufsichtsaufgaben herausstellen wird. Das sollte aufgearbeitet und Strukturen und Arbeitsweisen der Bafin hinterfragt werden, anstatt für viele Millionen Euro dort neue, unnötige Strukturen für die 34f-Vermittler zu schaffen.“
Mit seiner Kritik an der Bafin steht Wirth nicht allein da. So gibt etwa die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Montagsausgabe vom 22. Juni zu bedenken: „Wie schon bei Volkswagen wirft auch der Fall Wirecard grundsätzliche Fragen zur Kontrolle auf. Warum haben Aufsichtsrat, Compliance-Experten und Rechnungsprüfer nicht ihre Arbeit gemacht? Warum ließ die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kritische FT-Reporter verfolgen, bevor sie den Vorstand von Wirecard in den Blick nahm?“
Die Verteidigungslinien im „Team Vermittler“ sind also deutlich gezogen. Reicht das aus? In jedem Fall wird es zeitlich eng, wenn das geänderte Aufsichtsregime wie geplant zum 1. Januar 2021 starten soll. Denn am 4. Juli beginnt die parlamentarische Sommerpause – und eine Nachspielzeit ist nicht vorgesehen. Und sollte es erst im Herbst zu einer Einigung kommen, bliebe allen Beteiligten – sei es den Aufsehenden bei der Bafin als auch den zu beaufsichtigenden Vermittlern – kaum genügend Zeit, um sich auf den Wandel einzustellen. Wer jetzt aber in jedem Fall auf Zeitspiel setzen wird, sind die Vermittlerverbände. Ob sich das auszahlt, wird sich noch erweisen.
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