Pfefferminzia: Nachdem sich Blau direkt in den Streit zwischen BVK und Check24 eingeschaltet hatte, ernteten Sie einerseits viel Zuspruch, zugleich wurden Sie für Ihre Stellungnahme aber auch persönlich angegriffen und teils heftig kritisiert – nicht nur vom BVK selbst, sondern auch seitens vieler Makler. Die Fachpresse kommentierte das so: „Der unbekannte Dritte betritt die Bühne“ oder auch „Pradettos verkorkster Cameo“. Haben Sie mit der Heftigkeit der Reaktionen gerechnet oder nahm die Debatte genau den Weg, den Sie als erfahrener PR-Profi erwartet hatten – frei nach dem Motto: „Bad publicity is better than no publicity“?
Oliver Pradetto: Streng genommen haben wir uns nicht eingeschaltet, sondern sind hineingezogen worden. Einerseits, weil unser Mitglied von uns Unterstützung erwarten durfte – insbesondere nachdem der BVK als Verursacher des Problems ihn im Stich ließ. Andererseits hat der BVK unseren Maklern ungefragt ihre Arbeit erschwert. Der BVK mag bei seiner Klage gegen Check24 nur an sein Mitglieder-Marketing gedacht haben, aber die verschärften Regelauslegungen müssen alle Makler ausbaden. Was die zwei zitierten Fachblätter angeht, so glaube ich ehrlich, dass beide Redakteure es versäumt haben, die Urteilsbegründungen zu lesen. Sonst wäre ihnen aufgefallen, dass sie über Inhalt und Marktbedeutung der Verfahren mittels Pressemitteilungen getäuscht wurden. Ich nehme so etwas aber nicht persönlich. Auch Medien haben ein Business-Model. Da ist manchmal nicht genügend Zeit für Recherche.
Warum hat Blau direkt das Hilfsgesuch seines angebundenen Maklers nicht dazu genutzt, als sprichwörtlicher „ehrlicher Makler“ im Streit zwischen BVK und Check24 zu vermitteln? Statt eine Annäherung zum Wohle der Maklerschaft auszuloten, finden wir nun eine Eskalation vor, die alle Parteien beschädigt zurücklässt, die Fronten verhärtet hat und Makler verunsichert. Hätte es auch einen anderen Weg gegeben?
Die Auseinandersetzung zwischen den Parteien wurde von einem ordentlichen Gericht gehört und beurteilt und das gleich dreimal. Wenn professionelle und neutrale Gerichte einen Kläger nicht befriedigen können, kann es vermutlich auch keine Schlichtung durch einen Laien. Als solcher halten wir uns besser raus.
Unser Engagement erklärt sich viel pragmatischer: Drei Makler sind zu Opfern des Streits geworden. Einer davon war unser Partner. Dieser wurde vom BVK als Kollateralschaden der eigenen Fehde mit Check24 im Stich gelassen. Wir haben ihn rausgeboxt. Das war der erste Streich. Nachdem wir das Verhalten des BVK öffentlich gemacht haben, hat sich der Verband zur Kostenübernahme der Verfahrenskosten bei den anderen betroffenen Maklern bereit erklärt. Damit sind alle drei Makler aus der Schusslinie. Für uns ist die Sache damit erledigt.
Lassen Sie uns aber noch mal ins Detail gehen: In Ihrer Replik vom vergangenen Freitag auf die Antwort von BVK-Präsident Heinz auf Ihren Beitrag wiederholen Sie den Vorwurf an Herrn Heinz, dass der BVK durch seine „Prozess-Serie“ gegen Check24 eben nicht gleiche Maklerpflichten eingefordert habe, sondern deutlich darüber hinausgegangen sei. Konkret: Im Rahmen der Bedürfnisermittlung seien statt eines „angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien“ (Paragraf 6 VVG) nun „sehr konkrete Fragen verpflichtend geworden“. Liegen Ihnen schon Anhaltspunkte vor, inwieweit der Beratungsaufwand für Vermittler dadurch steigen wird?
Zunächst einmal ist das kein Vorwurf. Es ist eine faktische Wiedergabe der Einlassungen des BVK, die sich in der der Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München wiederfinden.
Letztlich wurden die Pflichten ausgedehnt, aber nicht hinreichend konkretisiert. So sind zwei konkrete Umstände in der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung festgehalten, die mit Bedarfsfragen zu ergründen sind. Das Gericht macht aber auch deutlich, dass dies nur Beispiele sind. Gerichte erstellen keine Fragen-Kataloge. Diese werden über weitere Verfahren gegen weitere Makler Stück für Stück ausgeurteilt werden. Gemäß der juristischen Logik, dass im Falle einer Pflichtenverletzung das vergleichbare Handeln auch eine Pflichtverletzung sein müsse, wissen wir eigentlich nur eins: Alle Makler sind einem kaum kalkulierbaren Risiko anheimgestellt worden. Wirklich niemand kann seriös sagen, wie umfassend beraten werden muss, um sich vor Haftung oder Abmahnung zu schützen.
Weiter schreiben Sie, dass mit dem vom BVK erfolgreich erstrittenen Ordnungsgeld gegen Check24 die Verpflichtungen von Maklern hinsichtlich der Erstinformation ausgedehnt aber „nicht ausreichend konkretisiert“ worden seien. Hier nennen Sie dieses Beispiel: „Wer in einem öffentlichen Forum oder gar auf Facebook Tipps zu Versicherungen gibt, darf dies nur tun, wenn der Kunde zuvor die Erstinformation wahrgenommen hat. Wie man angesichts dessen moderne Medien nutzen soll, erschließt sich mir nicht“, heißt es. Haben Sie Hoffnung, dass die Justiz im Sinne der Verhältnismäßigkeit von einer harten Auslegung der Erstinformation absehen wird?
Wir haben jetzt vor allem eine unklare Situation. Egal was Du tust, Du kannst nicht sicher sein, ob es ausreicht. Ich habe die Hoffnung, dass die Sache als solche im Sand verläuft. Denn wo kein Kläger, da kein Richter. Der BVK hat hoffentlich spätestens jetzt gemerkt, dass Mitgliedsmarketing mit Hilfe von Klagen gegen Maklerkollegen auch nach hinten losgehen kann. Check24 hat ohnehin ein Interesse an der Befriedung des Themas. Ich sehe auch sonst keinen Player, der nun versuchen würde, da weiter zu machen. Für geschäftstüchtige Abmahnanwälte ist das Thema zu risikobehaftet. Für sie ist es lukrativer, auf die zu erwartenden Verstöße gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung zu warten. Da rechne ich mit den nächsten Abmahnwellen.
Zum Schluss die Frage, ob Sie – ganz im Sinne der hanseatischen Tugenden: Verlässlichkeit, Anstand und Fairness – dazu bereit wären, gemeinsam mit Herrn Heinz über einen Ausweg aus der verfahrenen Situation zu diskutieren?
Herr Heinz ist ein engagierter und leidenschaftlicher Verbandspräsident. Dafür zolle ich ihm Respekt und ich schätze ihn tatsächlich persönlich sehr. Ich halte die Bündelung von Vermittlerinteressen für enorm wichtig. Der BVK ist zweifelsohne der aktuell stärkste Vermittlerverband, während wir als der am stärksten wachsende Maklerpool die wirtschaftlichen Interessen vieler Maklerbetriebe bündeln. Dass wir in einer Sachfrage unterschiedlicher Auffassung sind, sollte niemals die Gesprächsbereitschaft von zwei der wichtigsten marktprägendsten Protagonisten behindern.
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