- Von Redaktion
- 17.12.2025 um 09:33
Wenn ein Maklerbestand oder eine Maklerfirma den Besitzer wechselt, ist das in aller Regel eines: komplex. Beide Seiten – Verkäufer und Käufer – haben eigene Interessen, die sie durchsetzen wollen.
Kompromisse müssen also her – und diese wasserdicht festzuhalten, ist Aufgabe des Kaufvertrags. Denn unklare oder lückenhafte Verträge führen mindestens zu Streit, oft zur Haftung und mitunter sogar zu existenziellen Problemen. Daher ist es an dieser Stelle auch von Vorteil, sich Hilfe zu holen – sei es von spezialisierten Anwälten, Maklerpools oder -verbünden oder von auf Bestandsübertragungen spezialisierten Dienstleistern.
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Was muss also in den Vertrag rein? Zunächst einmal, das ist recht logisch, was denn überhaupt verkauft, beziehungsweise gekauft wird. Sind es „nur“ der Kundenbestand und der Anspruch auf künftige Courtagen? Oder ist es gleich die ganze Firma mit all ihren Verträgen, Verbindlichkeiten und mehr? Hier sollten alle übernommenen Versicherungsverträge aufgelistet werden – idealerweise mit Gesellschaft, Vertragsnummer und aktuellem Status. Auch der Übertragungszeitpunkt gehört hier rein.
Wie kommt es zum Kaufpreis?
Natürlich auch entscheidend: der Kaufpreis. Wie hoch ist er? Das gehört festgehalten. Hier ist auch die Information sinnvoll, wie beide Parteien den Preis ermittelt haben. So kann man beispielsweise in den Kaufvertrag aufnehmen, dass die wiederkehrende Bestandscourtage aus den Sparten XY als Grundlage dient und diese Summe dann mit einem Faktor Z versehen wurde.
Gehört auch rein: Wann zahlt der Käufer den Preis und wie – auf einen Schlag, in Raten, erst nach Zustimmung der Versicherer? Ebenso sollte berücksichtigt werden, ob der Kaufpreis bereits alle bekannten und unbekannten Risiken wie Stornos enthält oder ob etwa eine Rückstellung gelten soll.
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Wann und warum beim Bestandskauf Schenkungsteuer fällig wird
Im Vertrag müssen auch wesentliche Rechte und Pflichten geregelt werden. Verkäufer wünschen sich meist einen vollständigen Übergang der Firma oder des Bestandes mit allen Rechten und Pflichten. Mögliche Stornierungen von Verträgen mit den entsprechenden Rückforderungen müsste der Käufer dann auch übernehmen. Hier empfiehlt sich, die genannten Punkte konkret zu besprechen, zu klären und die entsprechende Einigung vertraglich festzuhalten. Hier könnte der Käufer etwa von Rückforderungen freigestellt werden, oder man passt den Kaufpreis an.
Eine Übertragung des Bestands mit allen Rechten und Pflichten ist in der Regel nur wirksam, wenn jeder betroffene Versicherer zustimmt. Ohne diese Zustimmung haftet der Käufer möglicherweise nicht oder gerät in rechtliche Schwierigkeiten. Außerdem darf der Käufer nur dann Kontakt zu ehemaligen Kunden aufnehmen oder deren Daten verarbeiten, wenn eine datenschutzrechtlich-konforme Einwilligung vorliegt oder das sogenannte „Consent-Verfahren“ eingehalten wurde. Daraus folgt: Der Kaufvertrag sollte festhalten, dass der Verkäufer für die Einholung der notwendigen Zustimmung sorgt und dies dokumentiert.
Auch Details zur Betreuung gehören in den Vertrag. Viele Bestandskäufe beinhalten eine Übergangsphase, in der der Verkäufer den Käufer bei der Einarbeitung unterstützt oder die Kunden als Ansprechpartner weiterhin betreut. Das schafft Stabilität und wirkt sich positiv auf Bestandserhalt und Wert aus. Im Vertrag sollte daher geregelt sein, ob und in welchem Umfang der Verkäufer nach der Übertragung noch tätig wird — und wie lange. Ebenso sollte ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot festgelegt werden, um Abwerbung ehemaliger Kunden durch den Verkäufer zu verhindern.
Welche Altlasten gibt es?
Der Vertrag muss auch Haftungsfragen klar regeln – etwa wofür der Verkäufer noch haftet (Altlasten, Beratungsfehler) und inwiefern der Käufer die Verantwortung übernimmt. Insbesondere bei größeren Beständen mit vielen Altverträgen oder unzureichender Dokumentation kann sich hier ein erhebliches Haftungsrisiko verbergen. Darüber hinaus sollten die Parteien prüfen, ob bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen (VSH) greifen, oder ob hier nachjustiert werden muss.
Ein Kaufvertrag ist ganz klar mehr als bloße „Formsache“. Er ist das Fundament, auf dem der gesamte Deal steht. Daher müssen beide Parteien hier genau sein, ehrlich und auf Vollständigkeit achten. Dann schützen sich beide vor bösen Überraschungen und legen den Grundstein für eine erfolgreiche Übernahme.

















































































































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