Ab 1. März 2021

Mofa- und Mopedfahrer brauchen blaues Kennzeichen

Wer in diesem Jahr mit einem Mofa, Moped oder E-Scooter unterwegs sein möchte, braucht ab dem 1. März ein blaues Versicherungskennzeichen. Die schwarzen Schilder aus 2020 verlieren dann ihre Gültigkeit. Einige Versicherer wollen ihren Kunden den Wechsel in diesem Jahr etwas einfacher machen. Die Devise: Kleben statt Schrauben.
© picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Büttner
Ein Mann ist auf seinem Moped unterwegs: Ab dem 1. März 2021 müssen blaue Versicherungskennzeichen auf die motorisierten Zweiräder.

Die rund 1,8 Millionen Mofas, Mopeds und E-Scooter hierzulande dürfen ab dem 1. März 2021 nur noch mit blauen Kennzeichen unterwegs sein. Die schwarzen Nummernschilder aus dem Vorjahr sind ab diesem Datum nicht mehr gültig. Der Hintergrund: Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün.

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In diesem Jahr probieren einige Kfz-Versicherer außerdem etwas Neues aus: Ihre Kunden können sich statt der herkömmlichen Kennzeichen aus Aluminium- oder Stahlblech für eine Klebefolie entscheiden.

Bei den neuen Folienkennzeichen wird eine Trägerplatte aus Kunststoff mehrere Jahre verwendet, nur die oberste dünne Plastikschicht wird gewechselt. „Das ist einfacher, schneller und besser für die Umwelt, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Nach fünf Jahren ist der ‚ökologische Rucksack‘ der Klebefolien fast 40 Prozent kleiner als von herkömmlichen Schildern, weil sowohl bei der Herstellung als auch bei der Entsorgung weniger Treibhausgase entstehen.“

Zudem hätten die Folien ein Hologramm und seien damit fälschungssicher, schreibt der GDV. Langfristig solle – nach einem positiven Abschluss des Pilotprojekts – die Klebefolie die bisherigen Schilder ersetzen; für E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge gebe es schon seit ihrer Zulassung 2019 ausschließlich Folienkennzeichen.

Hier noch eine kleine GDV-Übersicht über alle Fahrzeuge, die das klassische Versicherungskennzeichen mit dem Maßen 13,0 x 10,1 Zentimeter brauchen:
  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 Kilometern pro Stunde (km/h) oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis maximal 45 km/h
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 km/h schnell sind
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 1. März 1992 versichert waren
Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 Zentimeter:
  • E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeugeverordnung erteilt wurde

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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