- Von René Weihrauch
- 16.06.2025 um 08:38
Ein Herzspezialist in England, ein Hirnchirurg in den USA, ein Fachmann für Kinderkrebserkrankungen in der Schweiz – manchmal praktizieren die weltweit führenden Ärzte ihres Fachgebiets im Ausland. Ob und welche Behandlungskosten die PKV übernimmt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Grundsätzlich zahlt die private Krankenversicherung nicht nur bei unvorhergesehenen Erkrankungen, etwa im Urlaub, sondern auch bei einer geplanten Auslandsbehandlung – wenn dies im Tarif enthalten ist und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählt als erstes die medizinische Notwendigkeit.

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Wie kommen Patienten zu einer Auslandsbehandlung, Herr Früh?
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Was bedeutet „medizinische Notwendigkeit“?
Eine Behandlung gilt laut einer Mitteilung des PKV-Verbands als medizinisch notwendig, wenn „die therapeutischen Maßnahmen geeignet sind, zu einer Heilung oder Linderung zu führen oder aber eine Verschlimmerung zu verhindern“. Außerdem muss die Behandlung „von der Fachwelt als erfolgversprechend angesehen sein“. Das gilt für wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethoden wie auch für bestimmte neue, innovative Therapien. Anders als in der GKV mit ihrem Wirtschaftlichkeitsgebot spielt es in der PKV keine Rolle, ob es auch günstigere Behandlungsmethoden gibt.
Um die medizinische Notwendigkeit einer Auslandsbehandlung zu prüfen, benötigt der Versicherer zunächst die Befund- und Verlaufsberichte der bisherigen behandelnden Ärzte, Informationen zu den geplanten Leistungen im Ausland und einige andere Angaben. Anschließend erfolgt aufgrund der eingereichten Unterlagen eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst.
PKV zahlt Auslandsbehandlung bis zu 100 Prozent
Aus dem Ergebnis dieser Prüfung ergibt sich, welche Kosten der Auslandsbehandlung der Versicherer erstattet. Premiumtarife gleichen bis zu 100 Prozent der Kosten aus – also auch über die Ausgaben hinaus, die bei einer Behandlung in Deutschland entstanden wären (wie es in der Regel bei der GKV gehandhabt wird). Gerade in Ländern wie den USA wäre eine Behandlung für viele Patienten sonst kaum erschwinglich, erreichen die Kosten dort doch schnell den sechsstelligen Bereich. Wie in der PKV üblich tritt der Patient bei der Begleichung der Rechnung normalerweise zunächst in Vorleistung. Einige Versicherer bieten aber auch Lösungen, bei denen das nicht nötig ist. Angebote sollten deshalb immer auf diese Option geprüft werden.

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