- Von René Weihrauch
- 03.06.2025 um 08:56
So manche Dinge dauern in Deutschland etwas länger als anderswo – zum Beispiel auch die Zulassung von Medikamenten und Therapien. Wer privat krankenversichert ist, kann der Bürokratie allerdings ein Schnäppchen schlagen. Denn viele PKV-Tarife erstatten die Kosten von Behandlungen und Arzneien auch dann, wenn sie bei uns noch nicht offiziell zugelassen sind, aber beispielsweise im Ausland bereits angewendet werden.
Innovationsrückstand bei Medikamenten und Therapien
Der Hintergrund: Im Vergleich mit Ländern wie den USA weist Deutschland in diesem Bereich einen erheblichen Innovationsrückstand auf. So kritisieren Fachleute des Verbands forschender Arzneimittelhersteller in Deutschland (vfa): „101 Arzneimittel sind in den letzten zehn Jahren zwar in den USA, nicht jedoch in der EU zugelassen worden“, wie es in einer Mitteilung des Verbands aus dem Mai 2025 heißt. Insgesamt sei bereits jedes vierte in den USA zugelassene Medikament hierzulande nicht verfügbar. Tendenziell gilt dieser Innovationsrückstand auch bei Behandlungsmethoden und Therapien.

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Um die modernste medizinische Versorgung zu bekommen, ist die Reise ins Ausland also nicht selten unerlässlich. Allerdings ist dies fast immer mit immensen Kosten verbunden. Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten können sich PKV-Kunden die Ausgaben für eine Behandlung im Ausland jedoch von ihrer Versicherung erstatten lassen. Nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und anderer Voraussetzungen übernimmt der Versicherer die Rechnung. So profitieren Privatversicherte deutlich früher von innovativen Behandlungsmethoden als GKV-Versicherte.
Neue Arzneimittel auch in Deutschland schneller verfügbar
Bei Medikamenten kommt noch etwas anderes hinzu. Laut PKV-Verband erhalten Privatversicherte nämlich nicht nur im Ausland, sondern auch in Deutschland schneller innovative Arzneimittel als gesetzlich Versicherte. Begründung: „Die PKV erstattet im vertraglich vereinbarten Rahmen die Kosten für sämtliche Arzneimittel, die ärztlich verschrieben werden – und zwar unabhängig davon, ob es ein anderes, preiswerteres Arzneimittel gegeben hätte. Das ist in der GKV nicht so. Privatversicherte können damit immer das Medikament nutzen, das unter ärztlichen Gesichtspunkten am besten für ihre Behandlung geeignet ist.“ Das kann in einigen Fällen sogar lebensrettend sein.

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