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Im Wettbewerb um Fachkräfte ist eine renditestarke bAV ein wichtiges Argument. © Freepik
  • Von Sabine Groth
  • 07.09.2023 um 11:01
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:15 Min

Betriebliche Altersversorgung geht nicht ohne Garantien? Doch das geht! Und zwar, wenn der Arbeitgeber mitspielt und seinen Angestellten echte Chancen auf einen Vermögensaufbau für den Ruhestand gewähren will. Welche Vorteile Kunden und Vermittler erwarten, lesen Sie hier.

Ein Höchstrechnungszins von 0,25 Prozent wirkt in Zeiten zurückgekehrter Zinsen unattraktiv. Bei klassischen Tarifen mit Mindestverzinsung des Sparanteils sind zwar steigende Überschussbeteiligungen zu erwarten, das Zinsniveau liegt aber derzeit noch deutlich unter den Inflationsraten. Auch Fonds- und andere Mischpolicen mit Garantien verzeichneten im Jahr 2022 herbe Absatzeinbußen. Fast 20 Prozent weniger als im Vorjahr wurde von diesen Policen verkauft. Der Neugeschäftsanteil garantiefreier Fondspolicen steigerte sich im gleichen Zeitraum um rund 13 Prozent.

Auch in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) haben fondsgebundene Lösungen in der Niedrigzinsphase Einzug gehalten. Hier kann allerdings nicht ohne Weiteres auf eine Garantie verzichtet werden. Daher sind vornehmlich Hybrid-Policen im Angebot, die die Beiträge auf Fonds und Sicherungsvermögen aufteilen.

Bei der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) sagen Arbeitgeber die bis zum Rentenbeginn gezahlte Beitragssumme zu. Diese ist von den Versicherern in Form einer Bruttobeitragsgarantie derzeit allerdings kaum darstellbar. In der Folge hat die beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) eine Renaissance erfahren. Hier ist keine 100-Prozent-Garantie im Betriebsrentengesetz festgeschrieben. Dennoch muss der Arbeitgeber eine gewisse Leistung zusagen. Wie hoch diese letztlich sein muss, ist unklar und wird wohl künftig noch so manchen Richter beschäftigen. BAV-Experten sind sich weitgehend einig, dass sie wohl nicht bei 100 Prozent der Beiträge liegen muss. 80 Prozent ist ein gern gehandelter Wert.

Echte Chance auf attraktive Versorgungsleistung

Aber auch mit einem solchen Garantieniveau kommt ein Vermögensaufbau im derzeitigen Umfeld nicht in Schwung. Zu viel des Beitrags muss bei Hybrid-Policen in den Deckungsstock-Topf fließen. Zu wenig bleibt für den Fonds-Topf, um die Chancen an renditestarken Kapitalmärkten zu nutzen. „Durch die Bindung an die Garantien der Hybrid-Policen ergeben sich nur geringe Abweichungen zu reinen Garantieverträgen“, bemängelt Norbert Piechowiak, Geschäftsführer Helvetia Leben Maklerservice, und ergänzt: „Nur durch den vollständigen Verzicht auf Garantien können die Sparbeiträge voll an den Aktienmärkten investiert werden und haben so eine echte Chance auf entsprechende Renditen und Versorgungsleistungen.“ Helvetia bietet daher auch eine fondsgebundene Direktversicherung ohne Garantien an und hat diese mittlerweile für alle Arbeitnehmergruppen geöffnet.

Gute Aufklärung ist wichtig

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergeben sich durch die Wahl einer garantiefreien Direktversicherung vor allem Chancen. Schließlich haftet, egal wie sich die Police entwickelt, der Arbeitgeber nach Paragraf 1 Betriebsrentengesetz für seine zugesagte Mindestleistung. Für den Arbeitgeber erhöht sich so zwar vermeintlich das Risiko, er kann dafür aber eine renditestarke Vorsorgelösung anbieten. Das ist im Wettbewerb um Fachkräfte ein wichtiges Argument.

Piechowiak schätzt das Risiko für den Arbeitgeber ohnehin als nicht allzu groß ein: „Berechnungen zeigen, dass schon ab einer angenommenen durchschnittlichen Wertentwicklung von etwa ein Prozent pro Jahr die zugesagte Mindestleistung übertroffen wird.“ Und ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass Aktienmärkte über längere Zeiträume, die in der betrieblichen Altersvorsorge relevant sind, immer eine höhere Rendite erzielt haben.

Haftungssicherheit durch Transparenz

Um die Haftungssicherheit auch für die vermittelnden Makler zu stärken, wird Wert auf Transparenz gelegt. Außerdem gelten gewisse Regeln. „Sowohl im Rahmen der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberberatung sprechen wir explizit das Alleinstellungsmerkmal Garantieverzicht an“, so Piechowiak. Jeder Antrag enthält eine Zusatzvereinbarung, die auf Risiken hinweist und von Arbeitgebern und Arbeitnehmern unterschrieben werden muss. Auch dass eine gemanagte Strategie anstatt volatilerer Einzelfonds verwendet wird, soll die Wahrscheinlichkeit erhöhen, die zugesagte Mindestleistung zu erreichen.

Piechowiak rechnet bald mit Konkurrenz bei den garantiefreien Direktversicherungen: „Garantien bleiben teuer. Anbieter sind gezwungen, sich in diesem Bereich breiter aufzustellen. Die AssCompact Produkttrend bAV-Studie 2022 zeigt, dass Arbeitnehmer besonders auf Renditechancen und Transparenz achten. Wir erwarten durch die veränderten Kunden-Bedürfnisse über kurz oder lang Anpassungen durch den Markt.“

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Sabine

Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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