Wegen Niedrigzins

Verbraucherschützer geben Tipps zur Rettung der Lebensversicherung

Wegen der Niedrigzinsen werfen auch Lebensversicherungen immer weniger ab. So manch ein Kunde überlegt deshalb, seinen Vertrag zu kündigen. Das halten selbst Verbraucherschützer für suboptimal und geben sieben Tipps, wie Kunden ihren Vertrag retten können.
© dpa/picture alliance
Rentner in der Fußgängerzone: Die Lebensversicherung wirft wegen des anhaltenden Niedrigzinsniveaus immer weniger ab.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat für den Focus sieben Tipps zusammengestellt, wie Verbraucher Geld sparen können, ohne ihre Lebensversicherung zu kündigen.

1. Vertrag preiswerter gestalten

Wer von monatlicher auf jährliche Zahlung der Prämie umstellt, spart Zuschläge für die Ratenzahlung. Außerdem könne man „überflüssige Zusatzversicherungen, etwa für Unfalltod, kündigen“, empfehlen die Verbraucherschützer.

2. Prämien reduzieren

Kunden, die ihre Beiträge dauerhaft senken wollen, könnten den Vertrag auf niedrigere Prämien umwandeln – wenn der Versicherer dem zustimmt. Mit niedrigeren Prämien kommt aber auch eine niedrigere Leistung, warnt die Verbraucherschutzzentrale.

3. Versicherung beleihen

Wer dringend Geld brauche, könne seine Versicherung auch beleihen. Bis zu 90 Prozent des Rückkaufswerts seien möglich, wenn der Versicherungswert 5.000 Euro überschreite.

4. Auf dem Zweitmarkt verkaufen

Kunden, die schon mehr als 10.000 Euro in ihrer Versicherung angespart haben und deren Vertrag noch mindestens zehn Jahre läuft, könnten stattdessen den Vertrag auch auf dem Zweitmarkt verkaufen. Die Kaufpreise lägen dabei rund ein bis 15 Prozent über dem Rückkaufswert. Die Policenhändler ließen den Vertrag dabei in der Regel bis zum Ende weiterlaufen und kassierten dann die Leistungen.

5. Versicherungsbeiträge stunden

Wer vorübergehende Zahlungsprobleme hat, kann die Beiträge für einen gewissen Zeitraum, meist sind es bis zu zwei Jahre, stunden lassen. Die Stundung ist aber in der Regel zinspflichtig. „Zudem sollten Sie nur aussetzen, wenn Sie die gestundeten Beiträge nachher zahlen können“, so der Rat der Verbraucherschutzzentrale.

6. Vertrag vorübergehend ruhend stellen

Eine weitere Alternative bei Zahlungsschwierigkeiten sei es, den Vertrag ruhend zu stellen. Dann hätten weder Kunde noch Versicherung Pflichten aus dem Vertrag. Hierbei müsse der Kunde die fehlenden Beiträge nicht nachzahlen. Die Versicherungsleistung sinke also entsprechend.

7. Beiträge freistellen

Ähnliches gilt bei der Beitragsfreistellung, die quasi einer Teilkündigung des Vertrags entspricht. Die ausgezahlte Summe sinke drastisch. „Geht es um eine zu geringe Summe, kann der Versicherer die Beitragsfreistellung auch als komplette Kündigung werten“, warnen die Verbraucherschützer.

Was halten Sie von den Vorschlägen – sinnvoll oder Unsinn? Hinterlassen Sie gerne einen Kommentar unterhalb dieses Artikels.

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