Axel Kleinlein ist Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV). © Bund der Versicherten
  • Von Lorenz Klein
  • 07.08.2018 um 13:48
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Der Bund der Versicherten (BdV) hat seine Forderung bekräftigt, die Provisionen in der Lebensversicherung auf 1,5 Prozent der Beitragssumme zu begrenzen. „Die Höhe der Provision hat sich in den letzten 20 Jahren etwa vervierfacht – und das inflationsbereinigt“, teilten die Verbraucherschützer auf Basis einer „aktuariellen Modellierung“ mit. Die Kritik des Versicherungsverbands GDV an der Berechnung kam prompt.

In den vergangenen 20 Jahren habe sich die Höhe der Provisionen in der Lebensversicherung vervierfacht. Das berichtet der Bund der Versicherten (BdV) in einer Stellungnahme und bezieht sich dabei auf „aktuariellen Modellierungen zu Provisionshöhen im Verlauf der letzten 20 Jahre“.

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In der Stellungnahme, die der BdV dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages und dem Bundesfinanzministerium übermittelt hat, stellen die Verbraucherschützer laut eigenen Angaben dar, welche Provision für die Vermittlung einer privaten Rente von garantiert 1.000 Euro monatlich gewährt wurde – und zwar auf Basis der Abschlussjahre 1998, 2008 und 2018.

Demnach hat sich die Provision bei einem langlaufenden Vertrag von 45 Jahren seit 1998 etwa vervierfacht. Bei einem Vertrag von 25 Jahren Anspardauer habe sich diese seit 1998 fast verdreifacht.

Wie hat der BdV gerechnet?

Die Provision in der Modellierung wird laut BdV „wie in der Praxis üblich“ stets als Gegenwert von vier Prozent der Beitragssumme angenommen.

Um die Beitragssumme zu erhalten, wurde zunächst ermittelt, welcher jährlich gleichbleibende Beitrag vom Sparer gezahlt werden muss, um eine garantierte Rente von 1.000 Euro zu erzielen. Die erforderlichen Beitragshöhen wurden dann mit der Vertragsdauer multipliziert, um so die Beitragssumme zu erhalten.

Beispiel: Ein 42-jähriger Mann zahlt seit 1998 jedes Jahr 4.317 Euro in seinen Vertrag ein, um nach einer Laufzeit von 25 Jahren, also zum Rentenbeginn mit 67 Jahren, eine garantierte Monatsrente von 1.000 Euro zu erhalten. Die Summe der eingezahlten Beiträge beträgt somit 107.925 Euro. Wird davon eine Provision in Höhe von 4 Prozent abgezogen, ergeben sich 4.317 Euro.

Zum Vergleich: Ein Mann der 2018 unter gleich lautenden Bedingungen einen Sparvertrag abschließt, erwarten demnach eine Provisionshöhe von 13.589 Euro, gemessen an einer Beitragssumme von 339.725 Euro. Was rechnerisch gesehen etwa das Dreifache von 4.317 Euro entspricht.

Auslöser sei hier, so der BdV, dass sowohl der (sinkende) Garantiezins (Rechnungszins) wie auch die Sterbetafeln stetig zu einer Verteuerung der Rente geführt hätten. Bei Männern hätten sich entsprechend die Provisionen in den letzten zwanzig Jahren etwas stärker erhöht, als bei Frauen.

„Noch nie gab es derart hohe Provisionen wie heute, gemessen an der Höhe der garantierten Altersvorsorge“, so das Fazit von Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Dass die Provisionen in den vergangenen zwanzig Jahre „exorbitant angestiegen“ seien, ist Kleinlein zufolge „hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die für eine Rente von 1.000 Euro notwendigen Prämien deutlich gestiegen sind“.

Auf die Niedrigzinsphase geht der BdV dabei nicht ein, wie Sie auf der kommenden Seite nachlesen können.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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