Stellungnahme zur EU-Kleinanlegerstrategie

GDV besorgt über „schrittweise Näherung“ zu generellem Provisionsverbot

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat Stellung bezogen zum Entwurf der EU-Kleinanlegerstrategie. Vor allem kritisiert der Verband „die erklärte Intention der EU-Kommission, sich dem generellen Provisionsverbot schrittweise zu nähern“.
© picture alliance / EPA | OLIVIER HOSLET
EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness

Die EU-Kommission möchte mit der sogenannten Kleinanlegerstrategie – auf Englisch heißt das Projekt Retail Investment Strategie (RIS) – mehr Menschen an die Kapitalmärkte bringen. Aus Sicht der deutschen Versicherungsbranche dürfte sich das erstmal gut anhören, doch gerade hierzulande ist der Argwohn gegen die Pläne groß. Denn der Entwurf zur RIS, den Finanzkommissarin Mairead McGuinness Ende Mai präsentierte, sieht unter anderem ein Provisionsverbot vor – zwar kein vollumfängliches, dafür aber eines, das beispielsweise für die unabhängige Beratung zu Versicherungsanlageprodukten gelten soll.

Einige Vermittlerverbände befürchten nun, dass solch ein Verbot auch Versicherungsmakler in Deutschland träfe. Kernfrage ist und bleibt, wie die EU eine „unabhängige Beratung“ genau definiert. Müssen Makler ihren Kunden also künftig vor jedem Gespräch erklären, dass sie nicht unabhängig beraten, um ein Provisionsverbot zu umschiffen – obwohl das gegen ihre Berufsehre verstößt (und womöglich auch gegen die deutsche Gesetzeslage)?

Jedenfalls wünscht sich auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hier mehr Klarheit seitens der Kommission. Das wird aus der 26-seitigen Stellungnahme deutlich, die der GDV am Montag zur Kleinanlegerstrategie veröffentlicht hat. Darin begrüßt der Verband zwar, dass die Kommission kein generelles Provisionsverbot vorschlägt. Die geplanten partiellen Provisionsverbote findet der GDV aber problematisch. Das gelte auch für die „erklärte Intention der EU-Kommission, sich dem generellen Provisionsverbot schrittweise zu nähern“, wie es heißt.

GDV will „Koexistenz verschiedener Vergütungsformen“ bewahren

Stattdessen befürwortet die deutsche Versicherungswirtschaft die „Koexistenz verschiedener Vergütungsformen“. So haben die Menschen derzeit die Wahl, ob sie Versicherungen direkt beim Versicherer kaufen, Honorare an einen Berater zahlen oder die Vergütung des Vermittlers dem Versicherer überlassen. „Diese Wahlmöglichkeit wollen wir erhalten“, heißt es in der Stellungnahme.

Zugleich betonen die Fachleute des GDV, dass die Produkte der Branche ein „faires Preis-Leistungs-Verhältnis“ („value for money“) bieten sollen. Deshalb dürften Versicherer nur Produkte anbieten, die den Bedürfnissen und Zielen der Verbraucherinnen und Verbraucher entsprechen, heißt es. „Die Bafin beaufsichtigt das, prüft und schreitet ein, wenn nötig“, führt der Verband aus. Frei übersetzt: Die hiesige Aufsichtsbehörde wird es schon richten, wir brauchen den langen Arm aus Brüssel nicht.

Versicherungswirtschaft verweist auf Befugnisse der Bafin

Dementsprechend weist der GDV darauf hin, dass der Bafin im Zuge der IDD-Umsetzung in nationales Recht „Regularien und Befugnisse an die Hand gegeben“ worden seien, „um bei Interessenkonflikten, die sich nachteilig auf die Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken könnten, einzugreifen“. Und weiter: Vor dem Hintergrund der sozialpolitischen Notwendigkeit, möglichst allen Bevölkerungsschichten eine auskömmliche Altersvorsorge zu ermöglichen, seien Provisionsverbote – auch partielle – weder gerechtfertigt noch zielführend.

Der Verband begründet seine Haltung auch damit, dass der deutsche Finanzdienstleistungsmarkt vor allem ein Angebots- und kein Nachfragemarkt sei. Honorarberatungsangebote würden deshalb kaum nachgefragt. Im Klartext: Ohne die Vertriebspartner der Versicherer, die an jedem Bäumchen beziehungsweise Verbraucher rütteln (auch um ihn wachzurütteln), wird das hierzulande nichts mit der Altersvorsorge.

Die gesamte Stellungnahme des GDV zur EU-Kleinanlegerstrategie gibt es hier zum Download.

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Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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Eine Antwort

  1. die sogenannten Verbraucherschützer schützen nicht den normalen beratungsbedürftigen Kunden, sondern nur große Maklerunternehmen und Banken, Beispiel: Die Banken schleichen sich aus der Haftung, da sie Empfängerkonto Nr. und Empfänger Name nicht mehr
    prüfen müssen. Beispiel 2: Für eine
    Hausrat, Haftpflichtvers. etc.
    kann sich der Kunde einen Berater, der auf Stundenhonorar Basis abrechnet nicht mehr leisten, gleichfalls der Kunde der einen 50 € Sparplan für Kinder oder Enkel abschließen möchte. Hier ist k e i n Verbraucherschutz, sondern Sicherstellung der Erträge von Banken und Grossmaklern.
    Man will den Vermittler der vor der Haustür der Kunden wohnt, und der nur von guter Weiterempfehlung lebt vom Markt verschwinden lassen.
    Die Vermittler kann man ja so leicht wegen Fehlberatung verklagen, aber wer verklagt
    schon eine Bank, hinter der eine schlagkräftige Rechtsabteilung steht. Dies sollten sich diese scheinheiligen Theoretiker mal überlegen.
    Resümee: Wir sind ja auch von der Politik nicht Anderes mehr gewohnt. Die BaFin z.B.
    sollte sich lieber mal um Ihre
    eigentlichen Aufgaben Kümmern, siehe das total Versagen bei Wirecard und anderen Skandalen. Hochdotierte Jobs, die nur etwas studiert haben, keinerlei praktische Erfahrung haben, die jeder gut ausgebildete Bankkaufmann an der Nase herumführen kann.

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