Die Bundesregierung spielt mit dem Gedanken, die gesetzliche Rentenversicherung teilweise auf ein kapitalgedecktes System umzustellen. Vergangene Woche hatten wir über ein Gutachten des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) berichtet, das sich damit befasst, wie diese Teil-Kapitaldeckung ausgestaltet sein müsste.
Aber in dem Gutachten gibt es noch einen zweiten Teil. Denn eine weitere Idee der Politik ist es, ein verpflichtendes, privates Altersvorsorgeprodukt aus der Taufe zu heben. Und auch hier haben die IW-Experten mal durchgespielt, welche Merkmale ein solches haben müsste.
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Der Gesetzgeber müsste bei einem solchen Produkt diese wichtige Fragen beantworten:
Sind das alle Erwachsenen, alle Erwerbstätigen oder nur die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zum Beispiel?
Hier schreiben die IW-Analysten: „Bei einer einkommensabhängigen Definition der Vorsorgepflicht hängt das erreichbare Sicherungsniveau unmittelbar von der Erwerbsentscheidung der Individuen ab.“ Dies impliziere bei freier Entscheidung über das Arbeitsangebot, dass auch mit einer privaten
Vorsorgepflicht eine Mindestsicherung aus gesetzlicher Rente und Privatvorsorge nicht zwingend erreicht werden könne.Deshalb ließe sich alternativ ein einkommensunabhängiges Vorsorgeziel definieren, zum Beispiel in Höhe des Grundsicherungsanspruchs im Alter, das in einem Leibrentenmodell abzusichern wäre. „Da aber bereits mit der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ein Beitrag zur Mindestsicherung geleistet wird, wäre in diesem Fall ein Obligatorium nur unter Einbeziehung beider Säulen zu legitimieren. Dennoch bliebe das Ergebnis abhängig von der individuellen Erwerbsentscheidung“, schreibe die IW-Forscher.
Gehe man davon aus, dass Arbeitnehmer verpflichtet seien, einen bestimmten Prozentsatz ihres (sozialversicherungspflichtigen) Einkommens in die Privatvorsorge zu investieren, „muss festgelegt werden, ab wann eine Verpflichtung greift und unter welchen Bedingungen diese Verpflichtung als erfüllt angesehen wird“, machen die IW-Experten klar. Dann wäre es etwa denkbar, heißt es weiter, mit Erreichen dieser Mindestsumme den Versicherten freizustellen, ob sie freiwillig weiter vorsorgen wollen oder lieber nicht.
Und natürlich sei dann auch die Frage des „Wie soll eigentlich gespart werden?“ relevant. Bislang förderfähig seien ausschließlich Modelle, die in der Auszahlungsphase eine kontinuierliche Rente vorsähen. Das lasse sich begründen, weil im Fall einer Kapitalisierung zum Zeitpunkt des Renteneintritts das Vermögen kurzfristig aufgezehrt werden könnte und damit die Wahrscheinlichkeit stiege, auf die steuerfinanzierte Grundsicherung angewiesen zu sein (Freifahrerverhalten), erklären die IW-Experten. Für sinnvoller halten sie es aber, den Menschen ein Wahlrecht zwischen Leibrentenmodell und Kapitalausschüttung einzuräumen, wenn der gesetzliche Rentenanspruch absehbar das Grundsicherungsniveau übersteige.
Weitere Festlegungen seien hinsichtlich der Anlagestrategie zu treffen. „Dem Modell der Riester-Verträge wird unter anderem mangelnde Effizienz aufgrund restriktiver Anlagevorschriften und hoher Transaktionskosten vorgeworfen. Wenn deshalb Überlegungen angestrengt werden, die Anlagemöglichkeiten auf ein breiteres Spektrum auszuweiten, können ergänzende Ziele wie eine Beitragsgarantie oder Garantieverzinsung nicht gewährleistet werden. Denn höheren Renditechancen infolge risikobehafteter Portfoliostrategien stehen zwangsläufig höhere Risiken entgegen, zeitpunktbezogene Leistungsversprechen bei einer volatilen Wertentwicklung des Portefeuilles einzuhalten“, so die Forscher.
Seite 2: Wie soll denn gefördert werden?
Mit dem Transaktionskostenargument werde zudem die Einrichtung eines staatlich verwalteten Fonds begründet, der als obligatorisches Standardvorsorgeprodukt voreingestellt sein soll. Den Sparern solle hier aber die Möglichkeit gegeben werden, alternative Finanzmarktprodukte auszuwählen, beschreiben die Forscher das angedachte Modell. „Das setzt zum einen die Definition wirkungsgleicher Alternativen voraus. Zum anderen wird damit die Hoffnung verbunden, dass sich eine Standardisierung der Anlage in staatlicher Verwaltung günstig auf die Rendite auswirkt, weil Transaktionskosten im Vergleich zu privatwirtschaftlichen Angeboten gesenkt werden können. Wenn aber die Voreinstellung zugunsten eines staatlichen Vorsorgefonds wie beabsichtigt wirkt, also Individuen auf das Angebot verpflichtet werden, die anderenfalls gar nicht vorsorgen würden, kann kaum erwartet werden, dass diese sich systematisch über Anlagealternativen informieren. Damit gerät ein ‚Staatsfonds‘ in die Nachweispflicht, eine möglichst effiziente Anlagestrategie im Vergleich zu privatwirtschaftlichen Alternativen zu verfolgen“, so der Hinweis des IW.
Schließlich widmen sich die Forscher dann auch der Frage, wie der Staat das Produkt am besten fördern sollte.
Bei einem Pflicht-Vorsorgeprodukt brauche es gar keine Förderung, stellen die Analysten fest, denn „eine Verpflichtung bedarf keiner Anreize“. Fraglich sei, ob man über Steuern die Haushalte unterstützen solle, die mit der Erfüllung der Sparverpflichtung finanziell überfordert wären. Oder ob es nicht effizienter wäre, für diese Personen die Pflicht einfach auszusetzen.
„Jenseits des Obligatoriums“, schreiben die IW-Analysten im Gutachten als Abschluss, „gilt es zu klären, ob die zweckungebundene Vermögensbildung zusätzlich gefördert werden soll. Dazu sollte die Förderkulisse zugunsten einer ergänzenden betrieblichen oder privaten Altersvorsorge – jenseits des Obligatoriums – so gestalten werden, dass die Vorsorgeanstrengungen der privaten Haushalte möglichst nicht verzerrt werden. Steht die zweckungebundene Vermögensbildung im Fokus, dann lassen sich kaum Kriterien für eine Begrenzung der Anlagealternativen begründen.“
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Eine Antwort
Bei Anwendung unserer Jahrhundertidee, auch deswegen so genannt, weil sich alle Experten das NICHT vorstellen können und mit völlig neuem Ansatz, ist die Zukunftsvorsorge schon ohne Förderung denkbar.
Wer allerdings von günstigerer STAATLICHER VERSORGUNG ausgeht, sollte erst mal erklären können weshalb bei einem 3 Billionen EURO BeamtenPolitikerRichterpensionsrückstellungsdefizit-in besten Wirtschaftszeiten aufgebaut- Privat gestaltete Versorgung teurer ist. Ein gigantisches Damoklesschwert über unseren Köpfen, ohne Beachtung? Wenn man den fairen Vergleich zur GRV herstellt, mit weniger als 50% der Versorgung Beamter und deutlich kürzerer Auszahlung, kann man von 50% Kosten ausgehen, die ungerührt nur im Niedrigstbereich geleistet werden.
Fazit: Wer da von „GÜNSTIGER“ ausgeht, kann das nur unter Auslassung aller Fakten. Nur PRIVAT ist demzufolge fair und wesentlich günstiger, da sonst ganz klar die Gefahr besteht, dass der Staat damit seine Pensionen absichert.
Die Umsetzung unserer Jahrhundertidee birgt die höchste Chance, alle Probleme -nicht verbesserbar, sogar weltweit, Rentenprobleme zu lösen!
Sehr viele „RICHTIGE“ Faktoren sind notwendig um das BESTE Ergebnis erzielen zu können. Unter 9% Rendite besteht keine Chance das erstrebte Ziel zu erreichen.
Als weiterer Lösungsansatz sollte man die Beamtenversorgung dringend überdenken, schließlich haben viele Nachbarstaaten, mit doppelter Rente für fast alle, das auch geschafft-Alternativlos?