Bert Rürup im April diesen Jahres: Namensgeber der Rürup-Rente, auch Basisrente genannt. © picture alliance/dpa | Annette Riedl
  • Von Oliver Lepold
  • 19.09.2024 um 08:41
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Sie wird in erheblichem Maß staatlich gefördert und kann als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen werden. Die Vorteile der Basisrente überwiegen in vielen Fällen die Nachteile. Ein überzeugendes Konzept, nicht nur für Selbstständige.

Als die Basisrente im Jahr 2005 als steuerlich begünstigte kapitalgedeckte Form der privaten Altersversorgung eingeführt wurde, war die Zielgruppe fest umrissen: Selbstständige, die weder in einem berufsständischen Versorgungswerk noch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sollten zielführend für ihr Alter vorsorgen. Benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup heißen die Verträge auch Rürup-Rente.

Der Vorteil der Basisrente gegenüber einer Privatrente aus der dritten Schicht: Die eingezahlten Beiträge können von der Steuer abgesetzt werden und mindern so das zu versteuernde Einkommen. Je höher die Steuerlast, desto mehr können Kundinnen und Kunden von diesem Altersvorsorgeprodukt profitieren. Besonders attraktiv ist die Basisrente daher für Kunden mit hohem zu versteuerndem Einkommen. Neben Selbstständigen profitieren vor allem Freiberufler und gutverdienende Angestellte, ebenso wie 50plus-Kunden, von dem Konzept.

Hoher Steuervorteil möglich

Der maximale Steuervorteil hängt von der aktuell gültigen steuerlichen Abzugsmöglichkeit ab. Er ist an die Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt und wird jährlich angepasst. In diesem Jahr beträgt der maximal steuerlich absetzbare Höchstbetrag 27.566 Euro. Ehepaaren steht der doppelte Betrag zu. Dieser kann seit 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Ein Beispiel des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP): Wer 10.000 Euro in eine Basisrente 2024 einzahlt, kann 10.000 Euro von der Steuer absetzen. Beim aktuellen Spitzensteuersatz von 42 Prozent werden so 4.200 Euro als Steuerersparnis erstattet. Für Kunden, die aufgrund ihrer Einkommenssituation noch den Solidaritätszuschlag entrichten, wird der Vorteil noch größer. Dieser Steuerersparniseffekt kann mit Beratertools berechnet werden. Zum Beispiel mit dem BasisrentenBERATER des IVFP in der kostenfreien Beratungsanwendung fairadvisor.net.

Besteuerung in der Bezugsphase

In der Rentenphase wird die Basisrente genauso wie die gesetzliche Rente versteuert. Allerdings gilt hier noch eine Übergangsfrist: So müssen in diesem Jahr lediglich 83 Prozent der Basisrente versteuert werden. Dieser Prozentsatz steigt jährlich, bis 100 Prozent im Jahr 2058 erreicht werden. Der steuerpflichtige Teil ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Da der persönliche Steuersatz in der Rentenphase meist niedriger als in der Ansparphase ausfällt, ergibt sich ein steuerlicher Vorteil.

Ein wichtiger Pluspunkt für die Rendite: Bei der Basisrente darf auf die Bruttobeitragsgarantie verzichtet werden. In Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung passt das gut zu den Ansprüchen vieler Kunden.

Der Renditemotor und die erhebliche Steuerersparnis sind die überzeugendsten Vorteile der Basisrente. Im Beratungsgespräch lassen sich aber auch noch andere Vorzüge nennen: So wird im Falle einer Arbeitslosigkeit das angesparte Kapital nicht bei der Berechnung für das Arbeitslosengeld II berücksichtigt. Zusätzlich ist es in der Ansparphase vor Pfändung geschützt, solange der Steuervorteil genutzt wird. Da die Basisrente mit Zusatzbausteinen kombiniert werden kann, lässt sich der Beitrag zu einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) ebenfalls steuerlich absetzen. Allerdings muss der Beitrag für Zusatzversicherungen weniger als 50 Prozent des Gesamtbeitrags ausmachen.

Kaum Flexibilität für Kunden

Welche Nachteile müssen Kunden in Kauf nehmen? Der Vertrag einer Basisrente ist nicht kündbar, er kann lediglich beitragsfrei gestellt werden. So stellt der Gesetzgeber sicher, dass die angesparte Altersvorsorge nicht für anderweitige Zwecke verwendet wird. Das angesparte Kapital kann nicht frei vererbt werden. Bei vielen Anbietern kann jedoch für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder für minderjährige oder noch in der Ausbildung befindliche Kinder eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden.

Zudem besteht kein Kapitalwahlrecht. Kunden erhalten lebenslang eine monatliche Rente, was in vielen Fällen kein Nachteil darstellt. Als frühestmöglicher Rentenbeginn kann die Vollendung des 62. Lebensjahres gewählt werden. Der Gesetzgeber erlaubt allerdings bei Übergang in die Rente einen Anbieterwechsel, also den Kapitalübertrag auf einen Anbieter, der eine höhere Rente zahlt. Ein wichtiger Punkt, auf den Berater achten sollten, weil dadurch die Rente ihrer Kunden optimiert werden kann.

Die Vorteile überwiegen offenbar die Nachteile für viele Kunden: Seit Jahren wächst der branchenweite Absatz von Basisrenten kontinuierlich. Im vergangenen Jahr wurden laut GDV-Statistik 134.000 Basisrenten vermittelt, mehr als 12 Prozent mehr als 2022. Insgesamt sind derzeit 2.698.000 Basisrenten im Bestand der Versicherer, die höchste Zahl seit Einführung der Basisrente im Jahr 2005.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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