Plädoyer für die Provisionsberatung

„Unsere Kunden würden scharenweise davonlaufen“

Die Debatte um eine mögliche Begrenzung der Provisionen in der Lebensversicherung bereitet vielen Maklern Kopfzerbrechen. Klar ist: Um das Image der provisionsbasierten Entlohnung für eine Beratung zum Thema Versicherungen steht es nicht zum Besten. Höchste Zeit für eine Ehrenrettung der Provisionsberatung, findet Versicherungsmakler Klaus Höfler.
© dpa/picture alliance
Die europäische Kommission (Berlaymont-Gebäude) in Brüssel. „Ein großer Fehler war der Wegfall der präventiven Bedingungs- und Tarifkontrolle und damit verbunden die Schaffung eines europäischen Versicherungsbinnenmarktes“, meint Versicherungsmakler Klaus Höfler.

Wenn ich die Motivation der gesamten Debatte richtig verstehe, geht es doch im Wesentlichen um den Schutz derer, die sich selbst kaum schützen können. Das sind aus meiner Sicht private und kleingewerbliche Versicherungsnehmer. Diese Kundenklientel hat häufig weder das Know-how noch die Mittel, sich ohne Fremdberatung den nötigen Wissensstand zu verschaffen.

Und unsere tägliche Arbeit als Makler ist es, dieser Klientel das „Versicherungschinesisch“ zu übersetzen. Dass die gesamte Versicherungsmaterie zu einem fast undurchdringlichen Dschungel geworden ist, resultiert nicht zuletzt aus wildwuchernden Versicherungsprodukten. Den Grundstein, die Freigabe der Versicherungsbedingungen, haben sowohl Verbraucherschützer als auch der Gesetzgeber selbst gelegt. Ein großer Fehler war der Wegfall der präventiven Bedingungs- und Tarifkontrolle und damit verbunden die Schaffung eines europäischen Versicherungsbinnenmarktes.

Warum?

Nun, jetzt schreibt die Versicherungswirtschaft so schnell neue und von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedliche Bedingungen, dass selbst deren Personal den Durchblick verloren hat.

Mittlerweile haben selbst Anwälte und Richter den Überblick über diesen diversifizierten Versicherungsmarkt verloren. Ständige Änderungen hatten zur Folge, dass es kaum mehr eine gesicherte Rechtssprechung gibt.

Datenschutz, Protokollzwang, Versicherungsvertriebsrichtlinie et cetera pp. rauben jedem Berater den Nerv. Der Versuch, die notwendige Sachkunde zu erhalten, ist zu einer Herkulesaufgabe geworden. Für eine ordentliche Beratung muss immer mehr Zeit und Geld investiert werden, welches letztlich vom Verbraucher finanziert werden muss.

Honorarberatung würde zusätzlichen Kostendruck erzeugen, weil ich mich als Honorarberater zusätzlich mit Rechnungswesen beschäftigen, und mindestens eine weitere Vollzeitkraft einstellen müsste. Diese Kosten könnten wir unseren Privatkunden jedenfalls nicht in Rechnung stellen. Sie würden uns scharenweise davonlaufen.

Da unser Maklerunternehmen aus Überzeugung insbesondere Privatkunden betreut, müssten wir wohl unsere Beratertätigkeit nach fünfunddreißig Berufsjahren aufgeben und unser Personal entlassen.

Das nun ausgerechnet die Urheber dieser Misere provisionsbasierte Beratung verteufeln ist unerträglich. Meines Erachtens wird hier lediglich die nächste „Sau durchs Dorf“ getrieben.

Honorarberatung wird weder die Beratungsqualität verbessern noch zur Verdrängung monetärer Interessen führen.

Folgendes Beispiel zeigt, dass auch Honorarberatung nicht die heilsbringende Wirkung entfalten wird, wie sich das manche so vorstellen:

Einem privat krankenversicherten Kunden wurde von einem Honorarberater erklärt, er könne mit seiner Hilfe die Beiträge zur Krankenversicherung erheblich reduzieren. Er, der Berater, verfüge über „Sonderkonditionen“, welche nur er mit dem Versicherer ausgehandelt habe.

Daraufhin wurde dem Kunden ein Beitragsvergleich des amtierenden Versicherers übermittelt. Durch Umstellung auf einen Tarif mit Selbstbeteiligung lag die monatliche Beitragsersparnis bei etwa 100 Euro monatlich. Leistung des Honorarberaters war die Anforderung eines Beitragsvergleiches beim amtierenden Krankenversicherer. Diese Dienstleistung hätten wir, aber auch der Versicherer, kostenlos erbracht. Der Honorarberater hingegen berechnete für seine mehr als fragwürdige Leistung 1.800 Euro.

Ein weiteres Beispiel, wie staatlicher Übereifer der Verbraucherschutz eher unterminiert als verbessert, ist unter anderem die Protokollpflicht. Ziel war die Verbesserung des Verbraucherschutzes sowie die Harmonisierung des Vermittlermarktes. Politiker und Verbraucherschützer vertraten die Auffassung, dass sich Kunden mit diesem Protokoll besser vor Falschberatung schützen beziehungsweise eine solche gegebenenfalls besser unter Beweis stellen könnten. Ich habe das bereits vor Einführung dieser Richtlinie für reines Wunschdenken gehalten.

Wie erwartet, kommt nun auch eine Studie des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zu dem Ergebnis, dass das Ziel nicht nur deutlich verfehlt wurde, sondern Protokolle in vielen Fällen sogar schaden. Auch wenn sich das die Befürworter nicht vorstellen können oder wollen – der überwiegende Teil der Verbraucher lehnt diese Protokolle als unnötigen Ballast ab.

Wer schon mal einen Maklervertrag geschlossen, ein Beraterprotokoll und einen geschlossenen Versicherungsvertrag mit allen Anlagen gelesen hat, wird verstehen, warum. Mehrfach gaben meine Kunden an, sich von der Datenflut völlig überfordert zu fühlen und sich deshalb um so mehr auf meine Expertise verlassen zu wollen.

Die These, dass immer mehr staatliche Eingriffe den Verbraucherschutz verbessern, ist reiner Irrglaube. Aber wie das mit dem Irrglauben so ist: Er wird „bis aufs Messer“ verteidigt.

Vorschlag zur Güte:

Wie wäre es, wenn man die Grundzüge des Versicherungswesens zum Ausbildungsstoff in Schulen machen würde? Versicherungen gehören schließlich in einer modernen Gesellschaft zur Grundversorgung. Statt Entmündigung und Bevormundung empfehle ich Ausbildung! Dann kann ein aufgeklärter Bürger selbst entscheiden, von wem er sich beraten lässt und in welcher Weise der Berater vergütet wird. Vereinheitlichung der Provisionssätze und Abschaffung überhöhter Abschlussprovisionen im Bereich Lebens,- Renten- und Krankenversicherung würden den schwarzen Schafen das Wasser abgraben.

Da fallen mir die Worte von Willy Brandt ein: „Wir wollen mehr Demokratie wagen!“

Über den Autor:

Klaus Höfler ist Versicherungsmakler mit Sitz in Olfen, Nordrhein-Westfalen. Er ist seit 35 Jahren in seinem Beruf tätig.

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