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Die große Mehrheit der Selbstständigen in Deutschland sorgt fürs Alter vor. Das haben Forscher des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) herausgefunden. Basis ist eine repräsentative Umfrage unter 2000 Selbstständigen. 93 Prozent davon tun etwas dafür, auch im Rentenalter noch schön leben zu können.
„Die Ergebnisse widerlegen das gängige Bild der pauschal schutzbedürftigen Selbstständigen, die später flächendeckend in die Grundsicherung fallen“, sagt Maximilian Priem, der zusammen mit Alexander Kritikos und Friederich Sohrweide die Studie durchführte.
Dabei gehen die Menschen unterschiedlich vor. Sie setzen auf flexible Kapitalanlagen und Immobilien, klassische Lebensversicherungen sowie obligatorische Alterssicherungssysteme. Rund zwei Drittel der Befragten nutzen zwei Formen der Altersvorsorge, 30 Prozent sogar alle drei Formen. Im Schnitt legen Selbstständige mehr als ein Fünftel ihres Nettoeinkommens in nicht-obligatorischen Vorsorgeformen fürs Alter zurück.
Allerdings bestehen weiterhin Versorgungslücken. Nicht alle Selbstständigen, die vorsorgen, tun das in ausreichendem Umfang. Besonders Personen mit niedrigen Einkommen oder instabilen Erwerbsbiografien sind stärker gefährdet, im Alter finanziell schlecht abgesichert zu sein. Diese Umfrageteilnehmer geben auch an, dass sie sich nicht besonders gut abgesichert fühlen
Die Studienautoren sehen daher politischen Handlungsbedarf. Sie plädieren für eine gezielte Pflichtversicherung jener, die keinerlei nachweisbare Altersvorsorge betreiben. Diese verpflichtende Vorsorge könnte für Selbstständige mit geringen Einkommen durch eine staatliche Förderung in gleicher Höhe der individuellen Vorsorgeaufwendungen bezuschusst werden. Diese Förderung könnte auf Jahreseinkommen bis 36.000 Euro begrenzt werden.
„Darüber hinaus wäre die Einführung einer Vorsorgequote überlegenswert, denn nicht alle Selbstständigen, die vorsorgen, tun dies in ausreichendem Maß. Als Untergrenze für die Altersabsicherung für alle Selbstständigen könnte sich diese Vorsorgequote an der Höhe des gesamten Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze orientieren. Dabei sollten alle Vorsorgeformen – gesetzliche Rentenversicherung, private Rentenprodukte und andere Kapitalanlagen – anerkannt werden“, heißt es weiter.
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