Mehr Flexibilität bei der Vergütung

Standard Life startet neuen variablen Tarif für Altersvorsorgeprodukte

Die Courtagen in der Versicherungsvermittlung stehen unter Druck. Regularien wie LVRG, IDD und Mifid II erzwingen eine Senkung der Abschlussprovisionen, unterstützen eine langfristige Betreuung und koppeln Provisionen zum Teil an eine Leistungsverbesserung für den Kunden. Standard Life antwortet auf diese Forderungen mit einem neuen Tarif.
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© Getty Images
Weitblick für die Altersvorsorge – ältere Dame mit einem Fernrohr: Der neue Tarif der Standard Life regelt die Vergütung von Vermittlern in der Altersvorsorge neu.

Ob die vorgeschlagene Provisionsbegrenzung in der Lebensversicherung durch die Aufsichtsbehörde Bafin, die anstehende Revision des Lebensversicherungsreformgesetzes oder die neue Versicherungsvermittlungsrichtlinie IDD – Provisionen für den Verkauf von Lebensversicherungen stehen aktuell unter Druck. Dieses Umfeld erfordert auch von Versicherern neue Lösungen und Flexibilität, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, ohne den Makler bei der Vergütung allzu sehr zu benachteiligen. Standard Life hat angesichts der sich ändernden Rahmenbedingungen den neuen „Tarif V“ für Altersvorsorgeprodukte eingeführt.

Abschluss- und Folgecourtage sind skalierbar

Konkret funktioniert Tarif V so: Die Vergütung wird zwischen dem Vermittler und dem Kunden individuell vereinbart. So wird es möglich, unterschiedlichste Konstellationen abzudecken. Hat der Vermittler beispielsweise anfangs einen höheren Aufwand bei der Beratung, kann er eine höhere Abschlussprovision festsetzen. Erwartet er hingegen mehr Aufwand bei der Betreuung des Kunden über die Laufzeit hinweg, kann er die Bestandsprovision entsprechend erhöhen.

Die Abschlusscourtage kann zwischen 0 und 4 Prozent des Einmalbeitrags liegen, die Folgecourtage zwischen 0 und ein Prozent des Fondswerts. Beide Größen sind in 0,1-Prozentpunkt-Schritten skalierbar, die Folgecourtage wird einmal im Quartal ausgezahlt. Es gilt: Mindestens einer der beiden Werte muss größer als Null sein.

Die Summe aus Abschlusscourtage und Folgecourtage ist insgesamt begrenzt. Hierfür gilt die Formel: Die Abschlusscourtage plus achtfacher Folgecourtage darf den Wert von 8 Prozent nicht überschreiten. Wählt man zum Beispiel 4 Prozent Abschlusscourtage, kann die Folgecourtage maximal 0,5 Prozent sein. Bei 2 Prozent Abschlussvergütung kann die Folgeprovision bis zu 0,7 Prozent skaliert werden.

Die Umsatzsteuerfreiheit für dieses Vergütungsmodell für den Makler bleibt bestehen, weil es sich weiterhin um einen Courtagetarif handelt. Für Zuzahlungen bei den Produkten Park Allee und Weit Blick kann die Abschlusscourtage jeweils neu festgelegt werden. Geschieht dies nicht, gilt die Courtage bei Abschluss.

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Autor

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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