IDD-Umsetzungsgesetz

Verschenkte Chance für die Honorarberatung?

Die Last-Minute-Änderungen im Umsetzungsgesetz zur IDD haben die Karten noch einmal neu verteilt. Welche Auswirkungen auf die Vergütung von Maklern sind wahrscheinlich?
© dpa/picture alliance
Besucher der Reichstagskuppel in Berlin im Licht der untergehenden Sonne.

Keine Doppelberatung durch Makler und Versicherung, kein Annahmeverbot für Honorare durch Makler. Die am letzten Tag der Legislaturperiode vorgenommenen Änderungen im Gesetzentwurf zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) in deutsches Recht lassen viele Makler und Pools aufatmen. Denn anders als monatelang befürchtet, können nun viele eingeführte Dienstleistungsmodelle der Makler mit Servicegebühren weiterhin in Kraft bleiben.

Andere Marktteilnehmer sehen jedoch eine verpasste Chance, dem Ansatz der Honorarberatung in Deutschland zu deutlich mehr Durchschlagskraft zu verhelfen – ein Punkt, der bekanntlich im Koalitionsvertrag der scheidenden Regierung steht. Dieter Rauch, Geschäftsführer Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) kritisiert, dass in der Branche „mit aller Kraft Honorarmodelle propagiert werden, um indirekt Provisionen für die Vermittlung von Nettotarifen zu generieren. Das hat mit Honorarberatung nur wenig bis gar nichts zu tun.“

Die IDD im ursprünglich vorgesehenen Entwurf hätte laut Rauch Verbrauchern vor diesen als Honorarberatung getarnten und nachteiligen Mischmodellen zu schützen vermocht.

Zwitterregistrierungen bleiben

Der VDH-Chef kritisiert zudem, dass laut Entwurf mit einer Zulassung zum Versicherungsberater nach Paragraf 34e der Gewerbeordnung weiterhin „Modelle mit irrsinnig hohen Vermittlungshonoraren, die bis zum Dreifachen der üblichen Courtagen ausmachen können“ erlaubt sind. Zwitterregistrierungen aus Finanzanlagenvermittler 34f und Versicherungsberater 34e als auch umgekehrt als Honorar-Finanzanlageberater 34h und Versicherungsmakler 34d sind weiterhin möglich. „Hier benötigen wir klare Regeln und eine Harmonisierung der Zulassungen, damit spartenübergreifend für den Verbraucher klar ist wer, ihm gegenüber sitzt“, so Rauch weiter.

Nach aktuellem Stand wird es jedoch weder an den Zulassungskriterien noch an den Vergütungsmodellen durch die zum Jahresbeginn 2018 geltende IDD zu signifikanten Änderungen kommen.

Dr. Hans-Georg Jenssen, geschäftsführender Vorstand des Verbands Deutscher Versicherungs-Makler (VDVM), begrüßt, dass die drohende Pflicht zur Doppelberatung durch Makler und Versicherer vermieden werden konnte. Erfreulich sei auch, dass das Provisionsgebot gefallen ist. Der ursprüngliche Gesetzentwurf war nicht zukunftsoffen und ging über die IDD deutlich hinaus, die dem Versicherungsvermittler alle Vergütungsformen als Option bietet.

Courtage bleibt Leitvergütung

„Die Courtage im Massengeschäft ist und bleibt die Leitvergütung der Makler, wir müssen aber offen bleiben für alternative Vergütungsformen“, so Jenssen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Vertriebsweg Makler vollkommen abhängig wird von der Gunst der Versicherer. Wenn diese etwa kollektiv entscheiden, bestimmte Versicherungssparten wie das Kfz-Geschäft nur noch im Internet anzubieten oder die Maklercourtagen hierfür extrem zu beschneiden, kann der Vertrieb dieser Produkte zum Kunden aus Maklersicht nicht mehr wirtschaftlich erfolgen. Die Möglichkeit von Beratungshonoraren in derartigen Fällen verringere daher die Abhängigkeit von den Versicherern.

Auch nach der Umsetzung der IDD werden die Vergütungsstrukturen im Vertrieb weiterhin im Fokus der Politik stehen. Die Revision des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) steht im kommenden Jahr an. Hier sieht der VDVM noch reichlich Informationsbedarf der Politik. „Eine harte Deckelung der Vertriebsvergütung steht im Raum. Die Politik ist frustriert, dass die Vertriebsvergütungen nicht so gesunken sind, wie man sich das vorgestellt hat“. In Verbindung mit der Frage der Stornohaftung sei hier definitiv noch nicht das letzte Wort gesprochen.

Positives Fazit

Weite Teile der Branche sehen es jedoch als großen Erfolg, dass das Honorarverbot für Makler gestrichen wurde – nicht zuletzt auch aufgrund des vom AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen geführten konzertierten Protests. „Dafür hat sich auch Standard Life intensiv eingesetzt. Denn dieses Ergebnis ermöglicht den Kunden der rund 47.000 registrierten Makler, frei zwischen Provisionsberatung und Honorarberatung zu unterschieden“, sagt Nils Wein, Leiter der Rechtsabteilung bei Standard Life. Der Vertriebsweg Makler sei nun gestärkt worden.

“Als langfristig denkendes Unternehmen, das Trends frühzeitig erkennt, gehen wir davon aus, dass Honorarberatung langfristig zunehmen wird und dieser Weg sollten auch den Maklern offen stehen“, so Wein. Für die Vermittler gelte es jetzt, die Änderungen der IDD und die Auswirkungen auf ihr Geschäftsmodell genau zu analysieren. Standard Life werde hier entsprechende Unterstützung bieten.

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Autor

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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