Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
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Die Finanzberater Frerk und Frank Frommholz finden in ihrem aktuellen „Mandantenbrief“ deutliche Worte: „Jeder Verbraucher sollte die eigenen noch bestehenden Kapitallebensversicherungen kritisch hinterfragen und möglicherweise Konsequenzen ziehen“, schreiben Vater und Sohn in ihrer Kundenpost, die mit ihrem unmissverständlichen Titel „Lebensversicherer gefährden Altersvorsorge“ die Richtung vorgibt.
Ob das Berater-Gespann mit „Konsequenzen ziehen“ die Kündigung oder den Verkauf einer Lebensversicherung meint, wird aus dem Schreiben nicht direkt deutlich, doch die Tonlage ist sorgenvoll: „Grundsätzlich sind wir dagegen, langfristig ausgerichtete Strategien vorzeitig zu beenden.“ Hier sei aber eine „Sonderkonstellation“ gegeben, heißt es – verbunden mit einer Einladung an die (potenzielle) Kundschaft: „Sollten Sie derartige Verträge in den Büchern haben, lassen Sie uns gemeinsam nochmal drauf blicken.“
Was aber verstehen die beiden Berater unter „Sonderkonstellation“?
Gemeint ist die Zinsentwicklung in der Lebensversicherung, vor der man bereits 2015 gewarnt habe. Die jüngsten Berichte, in denen über die Trennung der Generali Deutschland von ihrem Lebensversicherungsgeschäft sowie einem möglicherweise gleichlautendem Schritt beim Ergo-Konzern geschrieben wurde, verstärken den Eindruck bei Frerk und Frank Frommholz nur noch. „Es wirkt irgendwie wie ein leises Schneerieseln am verschneiten Berghang. Ob und wann eine Lawine droht ist unklar, aber das Risiko steigt stetig weiter.“
Die gegenwärtige Zinsphase sei noch vor Jahren völlig unvorstellbar gewesen, „so auch die nun offensichtlich gewordenen Konsequenzen“, heißt es weiter. Insofern sollten die Versicherten die regelmäßige Jahresmitteilung nicht einfach nur abheften, empfehlen die Finanzberater, sondern den Vermögenswert „in seiner Substanz und Nachhaltigkeit hinterfragen“.
Die Autoren beziehen sich unter anderem auf Axel Kleinlein, den Vorstandschef des Bundes der Versicherten, wonach in den kommenden zwei Jahren erste Versicherer ins Wanken geraten dürften. Dabei verweisen sie auf Paragraf 314 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Dieser ermöglicht es der Finanzaufsicht Bafin unter anderem, in Not geratene Lebensversicherern zu erlauben, ihre vertraglichen Leistungen herabzusetzen.
Dabei ärgert sich das Duo besonders darüber, dass die Kunden ihre Beiträge auch im Falle einer möglichen Herabsetzung in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen hätten. „Die Kunden müssen im schlimmsten Fall ihre Beiträge weiterzahlen, erhalten aber von der Versicherung nur noch einen herabgesetzten Betrag zurück. Und das behördlich verordnet. Eigentlich unvorstellbar in unserem Rechtsstaat. Aber verbindliche Rechtslage“, schreiben Vater und Sohn empört und verwundert.
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