Gutachten im Auftrag der Verbraucherschützer

Wie ein Standard-Altersvorsorgeprodukt organisiert sein müsste

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat in einem Gutachten erarbeiten lassen, wie das vom VZBV vorgeschlagene Standard-Altersvorsorgeprodukt „Extrarente“ genau aussehen könnte. Es schlägt die Gründung eines unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Trägers nach Vorbild der Bundesbank vor. Eine Kontrolle durch zwei Beiräte soll außerdem verhindern, dass sich der Staat an den aufgebauten Vermögen bedient.
© VZBV/Gert Baumbach
Ist Vorstand des VZBV: Klaus Müller.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert die Einführung eines Standard-Altersvorsorgeprodukts. „Extrarente“ nennen die Verbraucherschützer ihr Projekt (wir berichteten). In einem Gutachten hat der VZBV nun untersuchen lassen, wie das Produkt-Design konkret aussehen müsste, damit Kunden etwas davon haben.

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„Union und SPD haben im Koalitionsvertrag eine grundlegende Reform der Altersvorsorge versprochen. Nun ist es Zeit zu handeln. Es ergibt keinen Sinn, dass Finanz- und Versicherungswirtschaft weiter überteuerte und kaum verständliche Riester-Produkte verkaufen dürfen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des VZBV. „Besser und für Verbraucher weitaus profitabler wäre eine breit gestreute Anlage in Aktien, die durch einen unabhängigen Träger organisiert und kontrolliert wird. Der Träger muss dabei per Gesetz auf die Interessen der Verbraucher verpflichtet werden.“

Die Verbraucherschützer schlagen auch vor, die Verbraucher automatisch in die Extrarente einzubeziehen. Wer das nicht möchte, kann sich per Opt-out dagegen entscheiden. Die Kapitalanlage soll frei wählbar sein, voreingestellt wäre aber ein Investment in Aktien – wenn es näher in Richtung Renteneintritt geht, soll auf Anleihen umgestellt werden.

Was die Organisation des Produkts angeht, hat Markus Roth, Professor an der Universität Marburg und Autor des Gutachtens, Vorschläge gemacht. Bei einem solchen Produkt sei vor allem entscheidend, die Anlagevermögen per Gesetz vor dem Zugriff des Staates zu schützen. Auch staatlichen Weisungen sollte der Träger – wie bei der Bundesbank – nicht unterliegen. Notwendig sei trotzdem stets eine hinreichende Kontrolle des Trägers. „Hierfür bietet sich an, wie international üblich, die Anbindung an ein Ministerium vorzusehen“, heißt es im Gutachten.

„Beschränkt werden kann der Einfluss des Staates zudem durch die Organisationsverfassung des Trägers“, so der Professor. Er schlägt ein zweistufiges Modell mit einem unabhängig besetzten Verwaltungsrat und einem Vorstand vor. Der Verwaltungsrat sollte die Leitlinien der Vermögensanlage verabschieden und diesen nicht nur zustimmen. „Der Träger kann öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich als GmbH (im öffentlich-rechtlichen Besitz) organisiert werden. Die Zahl (ehemaliger) Staatsbediensteter ist sowohl im Verwaltungsrat als auch im Vorstand zu beschränken“, so Roth weiter.

Er schlägt außerdem vor, für das neue Produkt spezielle Corporate-Governance- und ESG-Grundsätze („Environmental Social Governance“, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) zu erarbeiten. Die Kunden sollten das Standardprodukt sowohl akzeptieren als auch langfristig nutzen wollen. Das erfordere die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Gesichtspunkte, erklärt Roth. Ebenso sollten stets Kosten- und Renditevergleiche zwischen den privaten Anbietern und dem staatlich organisierten Standardprodukt stattfinden.

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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Eine Antwort

  1. Eigentlich steht in diesem Artikel NICHTS, Informationsgehalt knapp über Null. Man kritisiert Intransparenz und Kosten herkömmlicher Riesterprodukte (völlig richtig), bei der Alternative aber gerade so der Versuch, eine Einflußnahme des Staates zu verhindern. Klingt in diesen Zeiten eher nach Postenbeschaffung denn nach einem Plan. Nebenbei: wenn ALLE nach gleichen Anlagekriterien im gleichen Markt unterwegs sind – was passiert dann wohl einheitlich mit den Kontoständen, wenn es abwärts geht?

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