- Von Oliver Lepold
- 08.01.2026 um 13:08
Pfefferminzia: Wie definieren Sie die Tätigkeit eines Generationenberaters?
Thorsten Petrausch: Ein Generationenberater bringt die Finanzplanung mehrerer Personen unter einen Hut, hebt Synergien zwischen ihnen und hat das große Ganze im Blick. Das betrifft nicht nur Verwandte, sondern kann sich auch um das nahe Umfeld handeln – vom nicht verheirateten Lebenspartner bis zu Patenkindern, Pflegern oder sogar Geschäftspartnern. Ich nenne die Generationenberatung gern die Königsdisziplin der Finanzplanung, in der verschiedene Personen und deren Emotionen, aber auch die reinen Zahlen sinnvoll zusammengefügt werden müssen.
„Makler können lernen, ganzheitlich zu denken“
„Fingerspitzengefühl und natürlich auch Lebenserfahrung“
Haben Sie eine spezielle Ansprache, um weitere Generationen der Familie miteinzubeziehen?
Petrausch: Ich möchte gerne alle Personen, die entscheidungsrelevant sind, am Tisch haben. Deswegen frage ich meine Kunden häufig, wer diejenigen Menschen in ihrem Leben sind, die sie und ihre Finanzplanung beeinflussen. Thematisch geht es oft um den Vermögensübergang, Testamente, Vollmachten und wie Transparenz für den Partner, aber auch für die Kinder hergestellt werden kann. Dabei ist wichtig, dass sich jeder der Beteiligten abgeholt fühlt. Gerade erwachsene Kinder lassen sich von ihren Eltern und deren Finanzplaner nicht gerne reinreden. Sie sind aber durchaus offen für Tipps und Empfehlungen, wie sie ihre Finanzen selbst besser regeln können – und lassen sich so oftmals von einer intensiveren Zusammenarbeit mit mir überzeugen. Am besten funktioniert Generationenberatung, wenn eine gesunde Familienbeziehung herrscht. Die ist allerdings leider nicht immer gegeben.
Wie wird aus einem Vermittler ein Generationenberater?
Petrausch: Der Begriff „Generationenberater“ ist nicht geschützt, da er keine gesetzlich geregelte Berufsbezeichnung ist. Deshalb sollte man Weiterbildungsangebote immer gründlich prüfen. Hilfreich sind Qualitätssiegel, wie etwa vom Financial Planning Standards Board Deutschland. Das hat etwa jüngst die Weiterbildung zum Generationenberater der MLP Corporate University akkreditiert und somit deren hohe Qualität ausgezeichnet. Ich selbst habe mich dort zum Generationenberater weitergebildet. Inhaltlich wichtig ist der Einblick in die juristischen und steuerlichen Themen, um sich sicher zwischen den Generationen bewegen zu können und den Kunden plakative Beispiele zu geben, wie beispielsweise eine Vermögensübertragung optimal gestaltet werden kann.
Ist Ihrer Ansicht nach spezielles Talent nötig oder ist alles erlernbar?
Petrausch: Generationenberatung ist grundsätzlich erlernbar. Wichtig ist allerdings, dass man über ein hohes Maß an Empathie verfügt und sehr gut zuhören kann, zumal viele Ängste nicht gleich beim ersten Gespräch geäußert werden. Die emotionale Komponente darf niemals unterschätzt werden.
Haben Sie ein Beispiel für unerwartete emotionale Schwierigkeiten?
Petrausch: Ein kinderloses Ehepaar hatte meinen nicht mit ihnen verwandten Kunden als Alleinerbe eingesetzt, was eine enorme Erbschaftssteuerlast zur Folge gehabt hätte. Ich habe dem Ehepaar verschiedene Möglichkeiten vorgestellt, wie sich die Steuerlast reduzieren ließe, zum Beispiel ein Modell mit Vorbehaltsnießbrauch oder vorgezogener Schenkung. Auch möglich, aber bei weitem nicht die einfachste Lösung, war eine Adoption des Erben. Obwohl dies ein großer Schritt war, fiel er dem Ehepaar leichter als jedes andere Modell, denn sie waren nicht bereit, vorzeitig etwas herzugeben. Der emotionale Aspekt hat alles andere überlagert – das muss ein guter Generationenberater erkennen.
Und haben Sie abschließend noch einen besonders positiven Fall für uns?
Petrausch: Ein Ehepaar hat eine Immobilie in Prag verkauft und wollte den Erlös an ihre Kinder verschenken. Da sie Angst vor den Kosten im Pflegefall hatten, wollten sie aber die Kontrolle über ihr Kapital nicht ganz hergeben. Über eine Fondspolice mit defensiver Anlagestrategie ließ sich das bewerkstelligen und auch steuerlich optimieren. Ich habe letztlich acht Verträge aufgesetzt, nämlich für Kinder und auch Enkel, um auch deren Schenkungs- oder Erbschaftsfreibetrag zu nutzen. Sie bekommen das Geld aber erst, wenn beide Eltern bzw. Großeltern verstorben sind oder diese die Schenkung zuvor einleiten. Aus ursprünglich fünf Kunden habe ich so am Ende 16 gewonnen und den kompletten Familienverbund beraten, weil ich auch noch mit den bis dato unberatenen Geschwistern der Kunden in Kontakt kam.
Lesedauer: ca. 02:55 Min
















































































































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