„Anleitung zur Gesetzesumgehung“

Kritik des BdV an Bafin-Rundschreiben unbegründet

Der Bund der Versicherten (BdV) hat in einer Stellungnahme Kritik am aktuellen Rundschreiben der Finanzaufsicht Bafin (11/2018) geübt. Diese gebe den Versicherern eine Anleitung, wie sie das gesetzgeberische Ziel zur Stärkung der Honorarberatung unterlaufen könnten, so der Vorwurf. Tatsächlich besteht jedoch kaum Anlass für eine sachliche Kritik, schreibt Rechtsanwalt Jens Reichow in einem exklusiven Gastbeitrag für Pfefferminzia.
© Jöhnke & Reichow
Rechtsanwalt Jens Reichow, Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow, schaut sich hier das aktuelle Bafin-Rundschreiben an.

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