Altersvorsorge

GDV und BVI streiten über BVI-Bericht zur Fondsrente

Mit deutlicher Kritik äußert sich der Versicherer-Verband GDV zu einer Studie des BVI zur Fondsrente und deren Beitrag zur privaten Altersvorsorge. Wir haben den Fondsverband BVI heute um ein Statement zur GDV-Kritik gebeten. Beide Sichtweisen können Sie in dem Artikel nachlesen.
Hand eines alten Mannes zählt Geld: Der GDV kritisiert eine Studie des BVI zur Fondsrente als Altersvorsorgebaustein. Der BVI hält dagegen.
© picture alliance / dpa | Matthias Balk
Hand eines alten Mannes zählt Geld: Der GDV kritisiert eine Studie des BVI zur Fondsrente als Altersvorsorgebaustein. Der BVI hält dagegen.

In der vergangenen Woche hat der Fondsverband BVI einen Bericht zur privaten Altersvorsorge vorgelegt. Das Fazit lautete: Eine sogenannte Fondsrente reiche in fast allen Fällen bis zum Lebensende (Pfefferminzia berichtete). Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich den Bericht angeschaut und lässt kaum ein gutes Haar daran.

„Grundsätzlich sind die BVI-Berechnungen äußerst problematisch, weil sie auf sehr optimistischen, zum Teil auch falschen, Annahmen bezüglich der Sterblichkeit sowie des Kapitalmarktes beruhen”, schimpft Norbert Rollinger, Präsident des GDV und Vorstandsvorsitzender der R+V Versicherung.

„Die Annahmen gehen sowohl an der Wirtschafts-, als auch an der Lebensrealität vorbei“, fügt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen hinzu. „Wenn sich ältere Menschen darauf verlassen, stehen sie womöglich ohne Zusatzrente da“, warnt Asmussen.

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Fondsrente ist aus Sicht des GDV der falsche Begriff

Auch an der in der Studie gewählten Bezeichnung „Fondsrente“ stört sich der GDV. Es handelt sich aus Sicht der Versicherer „schlicht um einen Fonds-Auszahlplan“.

Dagegen sei eine echte Altersrente eine garantierte, meist monatliche Zahlung während des Ruhestandes bis ans Lebensende. So ist es in der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und in der geförderten privaten Altersvorsorge, die aktuell noch Riester-Rente heißt.

„Es werden Äpfel mit Birnen verglichen. Das täuscht Sparerinnen und Sparer, die sich auf garantiert lebenslange Auszahlungen verlassen möchten“, sagt Katja de la Viña, Vorsitzende des GDV-Präsidialausschusses Altersvorsorge und Zukunftssicherung und Chefin der Allianz Lebensversicherung. „Die verlässliche Finanzierung lebenslanger Grundbedürfnisse, das ist unser gesellschaftlicher Anspruch als Lebensversicherer “, ergänzt de la Viña.

Der GDV hat die Annahmen des BVI nochmals nachgerechnet und stellt fest, dass der BVI mit sehr hohen Renditen und einer verkürzten Lebenserwartung rechnet.

So entsteht aus Sicht des GDV „der falsche Eindruck, dass das Geld in den meisten Fällen bis zum Lebensende reiche“.

Die Annahme, dass deutsche Staatsanleihen (Rex-P mit rund 4,5 Prozent) und Aktien (Dax mit rund 9,3 Prozent) dieselben Renditen wie in den vergangenen 30 Jahren erzielen, ist aus Sicht des GDV sehr optimistisch.

 

Lesen Sie auf Seite 2 unter anderem, was der BVI zur Kritik an seinen Berechnungsgrundlagen und der Annahmen zur Lebenserwartung entgegnet.

Der BVI hält dagegen und erklärt seine Berechnungsgrundlagen

„Die Fondsrente ist eine renditestarke Alternative zur Leibrente“, antwortet ein Sprecher des BVI auf Anfrage von Pfefferminzia und weiter:

  • „Unsere konservativen Berechnungen basieren auf offiziellen Daten.
  • Ihnen liegen die Kurse deutscher Aktien und Anleihen seit Einführung des Dax und Rex im Jahr 1987 zugrunde. Damit sind alle Börsenphasen einschließlich mehrerer starker Kurseinbrüche berücksichtigt.“

Ein weiterer Kritikpunkt des GDV: Die BVI-Experten legen in der Studie dauerhaft die Sterblichkeitsdaten der Corona-Phase zugrunde. Am 21. August 2024 hat das Statistische Bundesamt laut Angaben des GDV jedoch neue Daten vorgelegt.

  • Danach ist die Lebenserwartung zuletzt bei beiden Geschlechtern im Vergleich zum Vorjahr um etwa 0,4 Jahre angestiegen.
  • Die verwendete aktuelle statistische Sterbewahrscheinlichkeit berücksichtigt nicht, dass die Lebenserwartung etwa aufgrund des medizinischen Fortschritts noch weiter ansteigen wird.

Zum Thema Lebenserwartung in dem Bericht antwortet der BVI auf Anfrage wie folgt:

  • „Unsere Berechnungen legen die tatsächlichen Lebenserwartungen zugrunde.
  • Lebensversicherer dagegen müssen Sicherheitspuffer einrechnen, sodass sie mit unrealistisch hohen Lebenserwartungen rechnen. Das bemängeln auch Verbraucherschützer.
  • Unser Modell orientiert sich an den Garantiezahlungen der Lebensversicherer. Künftige Überschussbeteiligungen dagegen sind nicht garantiert und für den Sparer nicht planbar.“

Der BVI sagt in der Studie, dass das Geld in über 95,7 Prozent der Fälle lebenslang ausreicht. „Das stimmt so nicht, denn zwei Drittel der Frauen und mehr als die Hälfte der Männer dürfen damit rechnen, in Zukunft das Alter von 85 deutlich zu überschreiten: Dann reicht ein Auszahlungsplan nicht aus, um die Lücken aus der gesetzlichen Rente zu schließen“, erklärt de la Viña vom GDV.

Wichtig ist aus ihrer Sicht daher eine lebenslange Rente, die das Einkommen auch im hohen Alter sichert.

Der BVI hält dagegen: „Wir setzen uns dafür ein, dass die Sparer, die keine Leibrente möchten, eine Alternative ohne Beitragsgarantien und Verrentungszwang haben“, entgegnet der BVI-Sprecher auf unsere Anfrage hin.

Die Sparer, die eine Leibrente möchten, sollen sie auch künftig wählen können. Ein Zwang zur Leibrente aber schadet laut Ansicht des BVI allen, die sie nicht wollen.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Fokusgruppe zur Reform der privaten Altersvorsorge hat ihre Empfehlungen ausgesprochen. Bis zum Ende der Legislaturperiode sollen die Ergebnisse umgesetzt sein. Aus Sicht der Versicherer werde die Bedeutung von lebenslangen Renten und Mindestgarantien unterschätzt. Und eine sichere Rente bis zum Lebensende ist laut GDV das zentrale Versprechen der Rentenversicherer.

„Entgegen der Behauptung des GDV ist die private Altersvorsorge eine Zusatzrente um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten“, so der BVI. Die Hauptquelle der Alterseinkünfte bleibt die gesetzliche Rente. „Wer die Notwendigkeit zusätzlicher staatlicher Transferleistungen heraufbeschwört, scheint davon auszugehen, dass es keine gesetzliche Rente mehr gibt oder dass sie nicht zum Leben reicht“, so der BVI-Sprecher weiter.

Nachträgliche Anmerkung (5. September 2024)

In der ursprünglichen Artikelfassung bezog sich der BVI auf eine Aussage des Aktuars Professor Jochen Ruß, die allerdings etwas verkürzt war. Wir haben sie auf seinen Hinweis hin aus dem Artikel entfernt und zeigen hier ein verlängertes Zitat: „Trotz der notwendigen Kritik an dieser für die Lobby-Arbeit optimierten Studie, gibt es keinen Zweifel, dass Fondsentnahmepläne sinnvolle Produkte sind. Auch in der Altersvorsorge beziehungsweise in der Ruhestandsplanung. Aber eben nicht zur Finanzierung lebenslanger Grundbedürfnisse und des lebenslang gewünschten Lebensstandards.“

Autorin

Barbara Bocks ist seit 2011 als Journalistin im Wirtschafts- und Finanzbereich unterwegs. Von Juli 2024 bis Dezember 2025 war sie als Redakteurin bei der Pfefferminzia Medien GmbH angestellt.

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