4.000 Euro für einen ETF-Versicherungstarif

„Honorarvermittler zielen ausschließlich auf eigenen Profit“

Vor Etikettenschwindel warnt jetzt der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH). Die „Honorarvermittlung“ sei weitgehend identisch mit dem Vertrieb von Vorsorgeprodukten auf Provisionsbasis. Sie ziele allein auf den höchstmöglichen Profit des Verkäufers ab, so VDH-Chef Dieter Rauch.
1456340866.1434522234.Dieter_Rauch_VDH-2
© VDH
Dieter Rauch ist Chef des Honorarberater-Verbands VDH.

„Leider verbreitet sich mit der Honorarvermittlung ein Geschäftsmodell, das mit Honorarberatung nichts zu tun hat“, sagt Dieter Rauch, Chef des Honoraberater-Verbands VDH. Praktiziert werde dies vorzugsweise von Vermittlern, die „ihre Policen gegen gutes Honorar und üppige zusätzliche Vergütungsvereinbarungen verticken“, so Rauch weiter.

Diese „Pseudo-Honorarberater“ verkauften den Kunden günstige Honorartarife, schlössen dann aber teure Factoring- und/oder Kostenvereinbarungen mit ihren Kunden ab. Diese Verkäufer erzielten so extrem hohe Vergütungen für den Produktvertrieb. „Dies sind in der Spitze 8 Prozent der Beitragssumme, somit im Schnitt doppelt so viel wie beim Policen-Verkauf ausschließlich auf Provisionsbasis“, sagt Rauch.

4.000 Euro für ETFs im Versicherungsmantel

Rauch berichtet von Anfragen, die Kunden an den VDH stellen, und die die Folgen dieser Praxis zeigen: „Eine Anlegerin wollte wissen, ob eine Gebühr von 4.000 Euro für die Vermittlung eines ETF-Versicherungstarifs gerechtfertigt ist“, erinnert sich Rauch. Nach VDH-Erkenntnissen kein Einzelfall.

Der Verband fordert die Politik daher auf, eine Bezeichnungspflicht für Finanzvermittler und Finanzberater einzuführen. Ausschließlich Zeit und Know-how dürfen vergütet werden und nicht die erfolgsabhängige Vermittlung von Versicherungen und Finanzprodukten.

Honorarannahmeverbot für Vermittler von Finanzprodukten

Auch ein Verbot von Factoring und Kostenausgleichsvereinbarungen müsse her. Nur Honorar-Finanzanlageberater (Paragraf 34h) oder Honorar-Anlageberater (KwG) sollten darüber hinaus Honorare annehmen dürfen. „Wir brauchen kein Provisionsverbot, sondern ein Honorarannahmeverbot für Vermittler von Finanzprodukten“, fordert Rauch.

Mehr zum Thema

BVG weist Verfassungsbeschwerde wegen Rentenhöhe ab

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat die Verfassungsbeschwerde eines Mannes abgewiesen, der gegen das aktuelle Rentensystem vorgehen…

Ruheständler haben im Mittel 2.330 Euro pro Monat zur Verfügung

Haushalte von Rentnern in Deutschland haben im Mittel 2.330 Euro pro Monat netto zur Verfügung.…

Nürnberger legt Schadengeschäft zusammen

Die Nürnberger Versicherung räumt in ihrem Portfolio auf. Sie verschmilzt die Garanta Versicherungs-AG (GAV) und…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert