Pfefferminzia: Herr Weiland, wo sorgt die aktuelle Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ, in der Beratung am häufigsten für Fragezeichen?
Lars Weiland: Abgesehen von der Novellierung 2012 stammt die GOZ mit ihren nach wie vor gültigen Punktwerten aus dem Jahr 1988 – also aus einer Zeit, in der wir noch Telefonzellen benutzt haben. Entsprechend hoch ist Anzahl der sogenannten analogen Leistungspositionen. Das sind Leistungen, die durch die technologische Entwicklung inzwischen dazugekommen sind und deshalb in der Gebührenordnung gar nicht auftauchen. Paragraf 6, Absatz 1 der GOZ regelt deshalb, dass sie als besagte „Analogleistungen“ abgerechnet werden können. Bei Patienten löst das oft Unverständnis aus, und als Vermittler muss man schon relativ tief in der Abrechnungsthematik drinstecken, um alles nachvollziehbar erklären zu können: Was hat der Zahnarzt da eigentlich abgerechnet und warum?
Um welche Leistungen geht’s dabei zum Beispiel?
Weiland: Hauptsächlich um solche aus dem digitalen und dem 3-D-Bereich, zum Beispiel der 3-D-Druck von Schienen und Bohrschablonen, dreidimensionale Röntgenaufnahmen oder die computergestützte Auswertung von digitalen Interoral-Scans. Häufig geht es um Techniken, die es der modernen Zahnmedizin ermöglichen, Zähne zu erhalten, bei denen das früher wahrscheinlich nicht möglich gewesen wäre. Vielfach sind solche und andere Leistungen in der heutigen GOZ aber nicht erfasst. Aktuell liegt die Herausforderung in der Beratung deshalb darin, im Vorfeld schon einen Tarif zu finden, der eine Innovationsgarantie mit 100 Prozent Kostenerstattung enthält, ohne Ausschlüsse oder Selbstbehalte.
Was müsste sich an der GOZ ändern, damit Makler ihren Kunden Leistungen und Erstattungen leichter erklären können?
Weiland: Im Sinne der Transparenz wäre es schon sehr hilfreich, wenn die erwähnten modernen Leistungen endlich eigene Ziffern bekämen. Im Moment ist es ja so, dass der Kunde quasi alleine dasteht mit irgendwelchen Zahlen, ohne Erläuterung, was das Ganze eigentlich bedeutet. Das heißt, Makler sind immer in der Pflicht, die nötige Aufklärungsarbeit zu leisten. Eine regelmäßige Aktualisierung hielte ich ebenfalls für sinnvoll. Die technologische Entwicklung bleibt ja nicht stehen, sondern schreitet zügig voran. Mindestens alle fünf Jahre sollte man schauen, welche Leistungen zusätzlich aufgenommen werden müssen.
Bei der Reform der Gebührenordnung für Ärzte geht der Trend dahin, die „sprechende Medizin“, also Beratung und Gesprächsleistungen aufzuwerten und einige technische Leistungen dafür eher abzuwerten – ein Vorbild für die GOZ?
Weiland: Aufklärung sollte immer eine wichtige Rolle spielen. Es muss nachvollziehbar und transparent sein, was da auf dem Zahnarztstuhl passiert und was es kostet. Von daher wäre es sicher erstrebenswert, wenn Beratung- und Aufklärungsleistungen eigene Positionen bekämen. Dafür andere Positionen herauszunehmen, halte ich aber für problematisch. Die GOZ enthält derzeit etwa 500 Positionen. Das wird im Zuge einer Novellierung eher mehr werden. Im Fokus dürfte aber ohnehin eine Anpassung des bisherigen Punktwertes stehen, der seit nunmehr fast 40 Jahren bei ursprünglich 11 Pfennig, heute also 5,6 Cent liegt. Das entspricht allein angesichts der Kostensteigerung bei Energie und Personal natürlich überhaupt nicht mehr der Realität.
Steigende Zahnarzthonorare würden vermutlich auch zu höheren Beiträgen für Zahnzusatzversicherungen führen. Für Makler stellt sich die Frage: Wie erkläre ich’s meinem Kunden?
Weiland: Das kommt drauf an. Wenn Leistungspunkte dazukommen und die Honorare steigen, kann es natürlich zu Preissteigerungen bei Krankenzusatzversicherungen kommen. Auf der anderen Seite muss man auch sehen, dass Zahnärzte heute einen unfassbar hohen Verwaltungsaufwand haben. Mit einer klareren Rechnungsgrundlage würde da viel wegfallen, was wiederum die Kosten senkt – und nebenbei gesagt viele nervende Streitigkeiten um die Zahnarztrechnung überflüssig machen würde. Hinzu kommt: Die Beitragshöhe hängt ja nicht nur vom Arzthonorar ab. Da geht es auch um die Schadenquote des Tarifs, um das Alter der Versicherten und vor allen Dingen um den Wettbewerb im Markt. Der ist jetzt schon enorm. Und wenn demnächst viele GKV-Leistungen wie geplant wegfallen, denke ich, dass der Wettbewerb auf jeden Fall nicht weniger wird. Kunden können von einer GOZ-Reform also durchaus auch profitieren.
Lars Weiland betreibt seit 2012 gemeinsam mit seinem Expertenteam die Plattform www.zahnzusatzversicherungen-vergleich.com.