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Der Arbeitsausschuss „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“ beim Deutschen Institut für Normung (DIN) hat ein Projekt zur Erarbeitung eines Moduls „Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen“ zur bestehenden DIN-Norm 77230 gestartet. An dem Projekt beteiligt sind Versicherungsgesellschaften, Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Vertriebe, Makler, Verbände, Nachhaltigkeitsexperten, Verbraucherschützer und Wissenschaftler.
Nach Auskunft des DIN soll das neue ESG-Modul (Environment, Social, Governance) sowohl im Rahmen der umfassenden Finanzanalyse als auch losgelöst davon anwendbar sein. Die Erweiterung der „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ nach DIN 77230 begründet das Institut damit, dass Nachhaltigkeitspräferenzen Einstellungen und Verhalten von Menschen beeinflussen und deshalb einen Teil der Lebenssituation des analysierten Privathaushalts ausmachen. „Verbraucher werden sehr bald den berechtigten Anspruch stellen, dass ihre Nachhaltigkeitspräferenzen in allen Finanzthemen ihren Niederschlag finden“, sagt Klaus Möller, der Obmann des zuständigen DIN-Ausschusses.
Das neue Modul solle Verbrauchern Schutz vor manipulativer Abfrage gewähren und ihnen ermöglichen, sich in einem transparenten Prozess nach standardisierten Bewertungskriterien über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen klarzuwerden, skizziert Möller das Ziel. Gleichzeitig solle der zu erarbeitende Leitfaden Beratern und Vermittlern Arbeitserleichterung und Sicherheit – auch Haftungssicherheit – geben. Dabei werde man die Entwicklung sowohl der deutschen als auch der europäischen Regulatorik im Blick behalten sowie bereits bestehende Verbands- und Initiativ-Vorlagen berücksichtigen.
Ein Entwurf für die standardisierte Nachhaltigkeitsabfrage soll bis April vorliegen. Die endgültige Fassung will das DIN dann im Juli der Öffentlichkeit präsentieren, so dass der geplante Leitfaden rechtzeitig im August 2022 verfügbar sein werde.
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