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Die Bundesregierung hat mit der Deutschen Sustainable-Finance-Strategie gesetzliche Anforderungen hinsichtlich Nachhaltigkeit im Finanzsektor beschlossen. Hierzu gehören der Klima- und Umweltschutz unter Einbeziehung ökonomischer und sozialer Aspekte. Darüber hinaus bestehen die sogenannten ESG-Kriterien, die für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) stehen. Konkret handelt es sich um Faktoren, nach denen das wirtschaftliche Handeln von Unternehmen hinsichtlich Auswirkungen auf Nachhaltigkeit bewertet werden.
Entsprechend nimmt das Thema Nachhaltigkeit bei Versicherungsunternehmen und Versorgungsträgern eine zunehmende Bedeutung ein. Die Umwelt zu schützen und Ressourcen zu schonen ist bereits häufig in der Unternehmensstrategie berücksichtigt und findet sich teilweise in deren Leitbildern wieder. Doch auch deren Kunden möchten ihren ökologischen Fußabdruck, insbesondere in der Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung, reduzieren.
Der Arbeitgeber möchte also nicht nur seine Mitarbeitenden oder deren Hinterbliebene finanziell absichern, sondern achtet bereits bei der Wahl des Versicherungsunternehmens oder Versorgungsträgers auf dessen Nachhaltigkeitsstrategie und berücksichtigt dies auch schon bei Ausschreibungen für die Implementierung von Kollektivverträgen. Schließlich hat der ökologische Fußabdruck des Versicherers auch Auswirkungen auf die Öko-Bilanz des Arbeitgebers.
Im Rahmen von Ausschreibungen für die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung hat sich das Versicherungsunternehmen beziehungsweise der Versorgungsträger mittlerweile immer mehr den Fragen von Arbeitgebern hinsichtlich des Themas Nachhaltigkeit zu stellen: zur Nachhaltigkeit allgemein, zur Nachhaltigkeit im Deckungsstock sowie im Produkt selbst.
Allgemeine Fragen umfassen beispielsweise, ob und wie sich das Unternehmen zum Thema Nachhaltigkeit positioniert, inwiefern das Thema in der Unternehmensstrategie beziehungsweise im Leitbild verankert ist, wie das aussieht und auch, inwiefern diese intern und extern kommuniziert wurden. Ebenso, ob aussagekräftige Reportings erfolgen, die beispielsweise durch eine Nachhaltigkeits-Rating-Agentur bewertet werden.
Fragen zum Deckungsstock können sein, ob speziell für die Kapitalanlage eine Nachhaltigkeitsstrategie implementiert wurde und welche Ziele diese umfassen. Ebenso, der Anteil an nachhaltigen Anlagen im Deckungsstock und darüber hinaus, ob und welche Kennzahlen in Bezug auf die ESG-Kriterien festgelegt wurden und wie die Bewertung erfolgt. Erkundigungen werden auch über die Produkte eingeholt, wie beispielsweise, ob in diesen nachhaltige Fonds angeboten werden, nach welchen Nachhaltigkeitskriterien die Anlage erfolgt und die Anzahl der wählbaren nachhaltigen Fonds. Ebenso inwiefern der Kunde sich gezielt über nachhaltige Produkte beziehungsweise Fonds informieren kann.
Auch der Umgang mit den ESG-Kriterien rückt in den Fokus. Von Interesse ist unter anderem, ob und inwiefern die Produkte nachhaltig konzipiert werden, inwiefern eine nachhaltige Kapitalanlage erfolgt oder welche Maßnahmen zum Klimaschutz bereits umgesetzt wurden. Ebenso, ob in der IT und Infrastruktur die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden und die Digitalisierung ganzheitlich betrachtet wird und ob ein Diversitätsbeauftragter im Unternehmen beschäftigt ist. Auch Informationsmaterial und Hyperlinks zu weiterführenden Informationen des Unternehmens werden konkret angefordert.
Die Herausforderungen beim Versicherer beziehungsweise Versorgungsträger sind, dass es sich bei den Fragestellungen in der Regel um geschlossene Fragen handelt, die nur mit ja oder nein beantwortet werden können und manchmal nur schwer die Möglichkeit bieten, weiterführende Informationen zu liefern. Teilweise sind die Fragen vom Ausschreibenden unpräzise gestellt und bieten entsprechende Freiräume bei der Antworterstellung.
Dieser Interpretationsspielraum sollte vom Versicherer nicht zu weit ausgedehnt, also die Antworten nicht beschönigt werden. Der Schlüssel lautet hier Transparenz. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Vertrauen des (potenziellen) Kunden in das Versicherungsunternehmen leidet und rechtliche Konsequenzen, beispielsweise wegen Irreführung, nach sich zieht.
Einen klaren Wettbewerbsvorteil können Versicherungsunternehmen beziehungsweise Versorgungsträger erreichen, die über eine Nachhaltigkeitsstrategie verfügen und bereits im Ausschreibeverfahren ihren (potenziellen) Kunden eine nachhaltige betriebliche Altersversorgung anbieten und nachweislich konkrete Maßnahmen zur Ressourcenschonung darstellen können. Entsprechend sollten sich diese mit dem Thema auseinandersetzen und auf solche Ausschreibungen vorbereiten, um im Bedarfsfall schnell und mit konkreten Angaben reagieren zu können.
Sandra Weis ist als Senior Business Consultant bei Adesso tätig. Sie hat jahrzehntelange Erfahrung im Projektmanagement und als Business Analyst im Bereich der Lebensversicherung einschließlich Betriebliche Altersversorgung sowie Biometrie.
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