Nachhaltigkeit

Versicherer wünschen sich einfachere Berichtspflichten

Die deutschen Versicherer müssen ihre Aktionen in Sachen Nachhaltigkeit dokumentieren. Und das ist aktuell noch recht kompliziert, findet der Versichererverband GDV. Die Unternehmen wünschen sich von der EU-Kommission daher einfachere Regeln.
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Gerade für kleinere Versicherer sind die ESG-Berichtspflichten recht anspruchsvoll.

Die in Deutschland tätigen Versicherer dringen auf Erleichterungen bei der Dokumentation von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten. „Wir stehen voll und ganz hinter Nachhaltigkeit – schon aus Eigeninteresse. Schließlich wollen wir in einer Umwelt leben, die lebenswert ist – und versicherbar“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Und weiter: „Wir wünschen uns eine leistbare Nachhaltigkeitsberichterstattung.“

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Die EU-Kommission erarbeitet aktuell die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), mit denen die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichte festgelegt werden. Es geht um konkrete Berichtsvorgaben zu Umwelt- und Sozialaspekten sowie der Unternehmensführung (Environment, Social, Governance; ESG). Die Vorgaben sollen für alle Wirtschaftssektoren gleichermaßen gelten und erstmals in den Nachhaltigkeitsberichten für 2024 anzuwenden ein. „Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt, um Vereinfachungen umzusetzen“, so Asmussen.

Der GDV-Hauptgeschäftsführer verwies in dem Zusammenhang auf die Ankündigung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die Berichtspflichten um ein Viertel zu reduzieren. „Wir sind dankbar für diese Initiative. Sie ist angesichts der Regulierungsdichte fast überfällig“, so Asmussen. Der Verband werde sich mit eigenen Vorschlägen in die Diskussion einbringen.

Kritisch sieht der GDV beispielsweise eine gesonderte Verankerung von Transitionsplänen im europäischen Versicherungsaufsichtssystem Solvency II – sollte sie so kommen. Eine Berichterstattung über solche Pläne, mit denen Unternehmen ihren konkreten Fahrplan hin zur Klimaneutralität aufzeigen müssen, ist bereits in der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainable Reporting Directive; CSRD) verankert, die für alle Branchen gilt. „Transitionspläne sind sinnvoll. Sie funktionieren aber nur, wenn sie für alle Sektoren gleichermaßen gelten – und folgerichtig sektorübergreifend geregelt werden“, betont Asmussen.

Proportionalität stärken

Der GDV-Hauptgeschäftsführer pocht zudem auf Erleichterungen für kleinere Versicherer. So gelten die umfangreichen ESG-Berichtspflichten für alle europäischen Unternehmen, die zwei von drei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme: mehr als 20 Millionen Euro
  • Nettoumsatz: mehr als 40 Millionen Euro
  • Mitarbeiter: mehr als 250

Diese Definition passe jedoch nur auf die Realwirtschaft. „Ein mittelständischer Versicherer mit regionalem Geschäft müsste die gleichen Berichtspflichten erfüllen wie ein globaler Konzern“, kritisiert Asmussen. Versicherer mit weniger als 250 Beschäftigten sollten daher vereinfachte Berichtsstandards nutzen dürfen.

Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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