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Pfefferminzia: Welche Folgen könnte es für einen Vermittler haben, wenn er Nachhaltigkeitspräferenz des Kunden nicht abfragt?
Michael H. Heinz: Versicherungsvermittler, die die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen vergessen oder unterlassen, handeln nicht im Interesse des Kunden. Allein schon aus diesem Grund ist es geboten, die Abfragen durchzuführen.
Falls dem Kunden durch ein Versäumnis des Vermittlers ein konkreter finanzieller Schaden entstanden ist, kann dies gegebenenfalls zu Schadensersatzforderungen führen. Dieser Schaden muss im Streitfall in der Regel auch vom Kunden nachgewiesen werden.
Die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen muss zwingend im Beratungsprotokoll dokumentiert werden. Fehlt diese Dokumentation, kann dies ebenfalls zu Haftungsansprüchen seitens des Kunden führen. Auch wenn ein Vermittler einen Kunden als uninteressiert gegenüber Nachhaltigkeitsvorgaben einschätzt, muss er das Thema Nachhaltigkeit ansprechen und dokumentieren.
Wie bewerten Sie die aktuelle Regelung zur Nachhaltigkeitspräferenz und wo sehen Sie möglichen Handlungsbedarf?
Heinz: Der BVK steht dem Thema Nachhaltigkeit und der Erfüllung von ESG-Kriterien positiv gegenüber. Er befürwortet das Thema „Nachhaltigkeit im Vertrieb“ als wesentliches Zukunftsthema und initiierte dazu sogar eigens die Initiative www.nachhaltiger-vermittlerbetrieb.de.
Dennoch sehen wir beim Thema Produkte noch Anpassungsbedarf. Hier sind allerdings die Versicherer gefragt, Vermittler besser über entsprechende Produkte zu informieren und vor allem Produkte anzubieten, die die ESG-Kriterien erfüllen. Auch eine stärkere Förderung nachhaltiger Produkte und mehr Transparenz bei der Nachhaltigkeit der Anlagen sind wünschenswert.
Können die Industrie- und Handelskammern als Aufsicht dabei überhaupt eine Kontrollfunktion ausüben?
Heinz: Die IHKn erfüllen eine angemessene Kontrollfunktion. Da jedoch die Umsetzung der Abfragepflicht noch relativ neu ist, liegen uns hierzu keine belastbaren Ergebnisse vor, ob sie diese adäquat erfüllen.
Wie wirksam sind die IHKs?
Heinz: In der Praxis stellt die dezentrale Organisation durch die räumliche Nähe zu den beaufsichtigten Vermittlern ein hohes Qualitätsniveau bei der Aufsicht sicher. Regelmäßig gehören zu den gewerberechtlichen Sanktionsmöglichkeiten der IHKn der Widerruf und die Rücknahme einer Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung und damit zur Berufsausübung.
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Eine Antwort
Wenn dem Kunden ein finanzieller Schaden entsteht, weil er sich für ein nachhaltiges Produkt entschieden hat, wer haftet dann? Die Betrachtung ist viel zu einseitig und politisch motiviert.