Kolumne

Verzicht auf Nachhaltigkeitsberatung – Jubel an der falschen Stelle?

Fachmedien und Kommentare in den sozialen Medien haben sich überschlagen: Vermittlerverbände teilen ihren Mitgliedern mit, dass sie nicht zwingend Fragen zu den Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kundschaft stellen müssen. Unternehmensberater Peter Schmidt sieht hierin keinen Grund zur Freude. Er empfiehlt Vermittlerunternehmen im Gegenteil einen anderen Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit. Mehr erfahren Sie hier.
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Nachhaltigkeit wird für immer mehr Menschen ein wichtiges Thema. Maklerinnen und Makler sollten sich das zu Nutze machen.

Erinnern wir uns: Die sogenannte Delegierte Verordnung (EU) von 2017/565 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen hatte sich mit der Verpflichtung zur Erfassung von Nachhaltigkeitspräferenzen befasst. Diese sollte ab 2. August 2022 in Kraft treten.

Nun teilte unter anderem Votum-Vorstand Martin Klein mit, dass doch keine Verpflichtung zur Erfassung der Nachhaltigkeitsprioritäten der Kunden mit „starrem“ Verweis auf die Änderung der Verordnung erfasst sei, wie Pfefferminzia berichtete.

Allerdings, so der Verband weiter, hofft man im Ministerium, dass die Vermittler ihre Kunden freiwillig nach deren Nachhaltigkeitsvorlieben fragen. Für Votum stellt Klein berechtigt fest: „Wir gehen aufgrund ergänzender Informationen davon aus, dass es bei diesem Appell zur Freiwilligkeit nicht bleiben wird, sondern der Gesetzgeber aktiv werden muss“.

Nachhaltigkeit und Klimaschutz werden fixe Komponenten der Beratung

Die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz werden quer durch die Gesellschaft konträr diskutiert. Inzwischen dürfte aber bei den meisten Menschen angekommen sein, dass zumindest Teile des Problems hausgemacht sind. Wir tragen zu den Veränderungen des Klimas mit unserer Lebensweise mehr oder minder bei. Und wir können auch etwas dagegen tun.

Deshalb unterstütze ich auch die Auffassung von Norman Wirth, Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW:

Wir bleiben bei unserer Empfehlung, sich auch mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit zu befassen, zu qualifizieren und das Thema beim Kunden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Soweit möglich, auch schon ab dem 2. August.

Es braucht keiner gesetzlichen Vorgaben und Fristen, um mit der Kundenberatung einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz zu leisten. Und für mich ist dies auch kein Thema nur für 34f-Vermittler. Wir können als gesamte Branche einen spürbaren Beitrag leisten. Und die Kunden können, wenn sie es wollen, tatkräftig mitmachen. Alle Seiten können damit in eine WINWINWIN- Situation kommen. Lassen Sie mich dazu etwas tiefer ausholen.

Deutschland unterstützt die europäische Nachhaltigkeitsstrategie mit der Agenda 2030. Im Kern geht es damit um einen Transformationsprozess für viele wichtige Bereiche wie Energie, Kreislaufwirtschaft, Wohnen, Verkehr und viele weitere. Auch die Vermittlung von Versicherungs- und Finanzprodukten kann dazu einen Beitrag leisten, in dem der Geschäftsprozess, die Produktauswahl und die Beratung selbst stärker (oder überhaupt!) auf Nachhaltigkeit ausgerichtet werden.

Für Vermittlerbetriebe braucht es mehr als drei 3 ESG-Kriterien

Im Mittelpunkt der gewollten und notwendigen Veränderungen zur Begrenzung des Klimawandels stehen die Begriffe ESG für Environment (Klima und Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Alle drei berühren auch Vermittlerunternehmen und zeigen Möglichkeiten der Veränderung und Handlungsfelder auf.

Gehen wir kurz auf einige ausgewählte Punkte ein, die eine praktische Umsetzung der ESG-Kriterien beeinflussen und die wiederum alle miteinander verbunden sein können oder sogar sollten.

  • Environment: Digitalisierung, Online-Beratung, Mobilitätverhalten, Energieverwendung
  • Social: Vergütung, Gesundheitsschutz, Homeoffice, Social & Health Education
  • Governance: Vision und Ziele, Ressourcen-, Kosten- und Klimamanagement

Soweit sind die für die gesamte Volkswirtschaft auch weitgehend einheitlichen Maßnahmen. Aus meiner Sicht braucht es für jede Branche, so auch für die Vermittler von Versicherungs- und Finanzprodukten, noch einen vierten Baustein, den ich Special nennen möchte. Es geht dabei um die spezifischen Möglichkeiten, nach denen sich die Branchen unterscheiden.

 

Zu den Specials, die natürlich auch den anderen ESG-Kriterien zugeordnet werden könnten, gehören bei den Vermittlerbetrieben folgende mit jeweils einer kurzen Ergänzung:

  • Special Governance: Firmenleitlinien und Standards für die Kundenberatung
  • Special Economy: Ertragreiches und ressourcensparendes Geschäftsmodell
  • Special Advisory: Zertifizierte Beratung und nachhaltige Auswahl von Anbietern
  • Special Products: Auswahl nachhaltiger Produkte (soweit möglich)
  • Special Workflow: Standardisierter Beratungsprozess digital und persönlich
Vorteile und Gründe für eine Nachhaltigkeitsstrategie

Nachhaltig zu leben, zu arbeiten und für die Kunden da zu sein bedeutet, dass auch unsere Kinder in einer Welt leben können, die ihre Bedürfnisse und ihre Zukunft sichert. Übernehmen auch wir mit unseren Vermittlungs- und Beratungsfirmen Verantwortung für Mensch, Natur und Umwelt für das Heute und die Zukunft. Diesen Anspruch, diese Vision, können Vermittlerunternehmen mit einer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie, die in ein neues Geschäftsmodell mündet, umsetzen. In „Neuer Kurs für Maklerunternehmen“ habe ich dies auch Nachhaltigkeit hoch 3 genannt und als Impulsgeber für Makler umfassend ausgeführt.

Allein die Vorstellung, dass die Auswahl von weitgehend nachhaltigen Produkten, die per Online-Beratung und nicht mit zig Kilometern mit dem Auto zum Kunden, vermittelt werden und dann von Mitarbeitern möglichst im Homeoffice bearbeitet werden, zeigen die Möglichkeiten eines ressourcensparenden Workflows auf.

Mit dem gewählten Produkt hat der Kunde möglichweise schon selbst einen Beitrag zur Nachhaltigkeit für sich und das Klima gewählt. Dazu kommen die Emissionseinsparungen durch die Online-Beratung für den Vermittler, gegebenenfalls eine Reduzierung der notwendigen Büroflächen sowie Energie durch den Einsatz des Homeoffice für Mitarbeiter. Die Kostenreduktion für das Unternehmen wird so offensichtlich.

Es lassen sich aus meiner Betrachtungsweise sieben Gründe oder Vorteile für eine Nachhaltigkeitsstrategie erkennen, von denen ich hier nur drei aufzählen möchte.

Grund #1: Sie leisten einen Beitrag für die Zukunft der Kinder von heute

Wir haben die Verantwortung für die Zukunft der Kinder. Neben Bildung, Erziehung und einer friedlichen Kindheit wird die Basis, eine lebensfreundliche Umwelt, immer wichtiger. Machen Sie mit.

Grund #2: Sie erschließen sich neue Kundenzielgruppen für Ihre Beratung

Immer mehr Menschen, vor allem den jungen, sind die Themen Umweltschutz und Maßnahmen gegen die Klimaerwärmung wichtig. Diese potenziellen Kunden brauchen eine andere Beratung.

Grund #3: Sie steigern mit Nachhaltigkeit den Wert der Firma

Mit der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie haben Sie zahlreiche Möglichkeiten der Wertsteigerung im Unternehmen, nicht nur durch sinkende Kosten und sparsamen Umgang mit Ressourcen.

Weitere vier Gründe oder Vorteile stellen wir hier dar.

Nachhaltigkeit als Wettbewerbsvorteil

Die Umsetzung einer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie und die Kommunikation der Veränderungen gegenüber den Kunden, der Region und dem Markt kann dem Vermittlerunternehmen entscheidende Wettbewerbsvorteile bringen. Das belegen zahlreiche Unternehmen, die im Ergebnis von Nachhaltigkeitsanalysen offensiv mit daraus entstehenden Nachhaltigkeitsberichten in die Öffentlichkeit gehen.

Im Gegensatz zu manchem Greenwashing werden mit substanziellen Nachhaltigkeitsberichten konkret die eingeleiteten Maßnahmen dokumentiert und kommuniziert. Consulting & Coaching bezieht das Thema Nachhaltigkeit seit längerem in die Wertermittlung von Maklerunternehmen ein und bietet nun eine separate Nachhaltigkeitsprüfung an, die bis zur Vergabe von Nachhaltigkeitssiegeln führen kann.

Nachhaltigkeitskompetenz mit einem Siegel dokumentieren

Die Struktur der Nachhaltigkeitssiegel beruht auf den oben benannten sieben Bewertungsbereichen. In jedem der Bereiche werden bis zu 20 Einzelpositionen analysiert und gegenüber dem aktuellen Marktdurchschnitt in Bezug auf Nachhaltigkeit verglichen und bewertet. Alle im Geschäftsmodell über diesen Durchschnitt von nachhaltiger Geschäftspolitik hinausgehenden Punkte erhalten zusätzliche Bewertung. Die Bewertungsgrundlagen wurden durch Consulting & Coaching Berlin auf Grundlage der ESG-Verordnungen entwickelt.

Der aktuelle Marktdurchschnitt wird nach unserer Bewertungssystematik bei zirka 39 Punkten eingeschätzt. Das sind meist Mindeststandards an die Arbeit des Unternehmens, bei der Beratung und der Digitalisierung. Alle darüberhinausgehenden Details wie die papierlose Arbeit, ein hoher Digitalisierungsgrad, Umweltschutzmaßnahmen oder spezielle Regelungen für Homeoffice, für Mitarbeitergesundheit und Vergütungsformen zu mehr Nachhaltigkeit ermöglichen die drei Bewertungsstufen Bronze, Silber und Gold.

Die Analyse- und Bewertungsgrundlagen werden jeweils fortgeschrieben, sodass diese auch den aktuellen Entwicklungen im Markt und in der Gesetzgebung angepasst werden. Die Bewertungsgrundlagen wurden durch Consulting & Coaching Berlin auf Grundlage der ESG-Verordnungen entwickelt.

Von der Nachhaltigkeitsanalyse bis zum Nachhaltigkeits-Siegel

Am Anfang steht die Nachhaltigkeitsanalyse. Dazu wird mit dem Vermittler ein zirka 60-minütiges Video- oder Telefoninterview geführt, in dem zirka 100 Einzeldetails abgefragt werden. Nachfolgend reichen die Vermittler einige Unterlagen wie Bilanzen und Belege für das Geschäftsmodell auf Anforderung ein. Die Informationen aus dem Interview, den eingereichten Unterlagen sowie aus eigenen Recherchen unter anderem zur Homepage und den öffentlich zugängigen Informationen werden ausgewertet und dann im Marktvergleich unter dem besonderen Aspekt der Nachhaltigkeit bewertet. Im Ergebnis entsteht der individuelle Nachhaltigkeitsbericht, den die Vermittler am Ende des Prüfverfahrens ausgehändigt bekommen.

Anschließend können die Vermittlerunternehmen die Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsbericht zusammen mit dem erreichten Siegel vornehmen. Das Siegel gilt jeweils im Jahr der Erstellung des Berichts und im Folgejahr. Nach spätestens 24 Monaten muss das Siegel erneuert werden, da es dann abgelaufen ist. Kunden können sich so auf einen Blick über das erreichte Siegel oder ausführlich über den Prüfbericht über den erreichten Grad der Nachhaltigkeit des Geschäftskonzepts des Maklers informieren.

Fazit: Mit dem Bild einer nachhaltigen Forstwirtschaft, nach der nur so viel Holz gefällt werden sollte, wie nachwächst, möchte ich Ihnen den Kurs auf Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen empfehlen. Ein nachhaltiges Geschäftsmodell wird positive Wirkungen auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis, die Kundenzufriedenheit und die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens haben. Nutzen Sie die Chance!

Autor

Dr. Peter Schmidt ist seit 2013 Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching in Berlin und als Experte für Strategie- und Prozessberatung für Versicherer, Maklerpools, Vertriebe und Makler tätig.

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